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Flughafen München: Klage in Karlsruhe gegen dritte Startbahn scheitert


Vor dem Bundesverfassungsgericht
Umweltverein scheitert mit Klage gegen dritte Startbahn

Von afp
20.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Demonstrierende protestieren gegen den Bau einer dritten Startbahn (Archivbild): Die Klage gegen den Bau wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.Vergrößern des BildesDemonstrierende protestieren gegen den Bau einer dritten Startbahn (Archivbild): Die Klage gegen den Bau wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt. (Quelle: Alexander Pohl/imago-images-bilder)
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage eines Umweltverbands gegen den Bau einer dritten Startbahn am Flughafen München abgelehnt. Gebaut wird das lang umstrittene Projekt trotzdem erstmal nicht.

Die Klage einer Umweltvereinigung gegen die dritte Startbahn am Flughafen München ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht habe die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, teilte es am Dienstag in Karlsruhe mit. Die Umweltschützer hätten nicht alle Unterlagen vorgelegt, die zur Beurteilung notwendig gewesen wären.

Die Klage richtete sich unter anderem gegen das Gutachten zur Luftverkehrsprognose, das dem Planfeststellungsbeschluss für die dritte Startbahn zugrunde lag. Dieses sei gerichtlich nicht korrekt kontrolliert worden, argumentierte die Umweltvereinigung laut Mitteilung. Sie besitzt Grundstücke, die für den Bau einer dritten Startbahn gebraucht würden, und sieht die Rechtsschutz- und Eigentumsgarantie verletzt. Dies habe sie aber nicht hinreichend dargelegt, entschied das Bundesverfassungsgericht.

Flughafen München: Vorerst wohl keine dritte Startbahn

Inzwischen ist es ohnehin unwahrscheinlich, dass der Flughafen München erweitert wird. Die Verfassungsbeschwerde wurde 2015 eingereicht. Im September 2020 begrub Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) das Projekt einer dritten Startbahn. Er bezog sich dabei auf einen Zeitraum bis 2028, bis dahin will Söder längstens als Ministerpräsident regieren – ob danach solch eine Startbahn gebaut werde, müssten folgende Generationen entscheiden.

Der Münchner Flughafen ist nach Frankfurt am Main der zweitgrößte deutsche Airport. Das Bundesverfassungsgericht nahm in vier weiteren Verfahren gegen Planfeststellungsbeschlüsse zu den Flughäfen München und Frankfurt die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an, wie es am Dienstag weiter mitteilte. Eine Begründung dafür veröffentlichte es nicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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