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Verkehrssicherheit geht vor: Münchner Gericht bestätigt Verbot von IAA-Protest


Protest gegen IAA
Gericht bestätigt Verbot von Radtour über Autobahn

Von dpa
Aktualisiert am 08.09.2021Lesedauer: 1 Min.
Fahrraddemonstration gegen die IAA in München (Archivbild): Ein Radprotest über die Autobahnen rund um München ist verboten worden.Vergrößern des BildesFahrraddemonstration gegen die IAA in München (Archivbild): Ein Radprotest über die Autobahnen rund um München ist verboten worden. (Quelle: Thomas Vonier/imago-images-bilder)
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Die "Radsternfahrt" als Protest gegen die Automobilmesse IAA in München darf nicht stattfinden. Ein Gericht hat das Verbot bestätigt – Verkehrssicherheit geht demnach vor.

Ein Demonstrationszug über Autobahnen bei München anlässlich der Automesse IAA bleibt untersagt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde von Veranstaltern einer Radsternfahrt gegen ein entsprechendes Verbot zurück, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Die Veranstalter hatten für Samstag einen Fahrradkorso von mehreren Startpunkten Richtung München mit Teilstrecken über die A94 und A96 geplant. Die Behörden hatten dies untersagt. Ein Eilantrag der Demonstranten beim Verwaltungsgericht München blieb erfolglos.

IAA in München: Radprotest wegen möglicher Staus verboten

Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs hätten Vorrang, entschied nun der Verwaltungsgerichtshof. Die Prognosen der Versammlungsbehörde, die mit erheblichen Staus sowie Auffahrunfällen an Stauenden rechnete, seien nicht zu beanstanden. Die betreffenden Autobahnabschnitte seien sehr stark belastet. Zudem sei wegen des letzten Ferienwochenendes in Bayern und Baden-Württemberg sowie wegen Messebesuchern mehr Verkehr zu erwarten.

Plausibel sei auch die Annahme der Versammlungsbehörde, dass eine Vollsperrung der Autobahnabschnitte für zwei bis drei Stunden unvermeidlich wäre – davon wären zahlreiche Verkehrsteilnehmer betroffen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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