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Erfolg vor Gericht: CSU-Politiker steht zu Maskengeschäft


München
Erfolg vor Gericht: CSU-Politiker steht zu Maskengeschäft

Von dpa
20.11.2021Lesedauer: 2 Min.
FFP2-MaskeVergrößern des BildesEine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch. (Quelle: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Der CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter hat nach seinem juristischen Erfolg gegen die Generalstaatsanwaltschaft München sein Verhalten bei umstrittenen Maskengeschäften verteidigt. "Ich bin nicht nur Landtagsabgeordneter, sondern auch Unternehmer", sagte er der "Augsburger Allgemeinen" (Samstag).

Das Oberlandesgericht München hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass es im Handeln unter anderem Sauters "den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt" sieht. "Der Beschluss spricht für sich", sagte der CSU-Politiker der Zeitung.

Sauter und der mitbeschuldigte Ex-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein hatten Beschwerden eingereicht und Recht bekommen. Allerdings kündigte die Generalstaatsanwaltschaft München bereits an, beim BGH Beschwerde gegen die OLG-Entscheidungen einzulegen. Auch die Richter hatten die aktuelle Rechtslage, an die sie gebunden seien, auffallend deutlich kritisiert.

Im Zuge der Maskenaffäre war Sauter im März nach massivem Druck aus der CSU-Landtagsfraktion ausgetreten und damit wohl einem Ausschlussverfahren zuvorgekommen. Über sein Verhältnis zum CSU-Chef und bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder sagte Sauter der Zeitung: "Mit Markus Söder habe ich seitdem kein Wort mehr gesprochen."

Nüßlein und Sauter sollen für die Vermittlung von Corona-Maskengeschäften im Jahr 2020 viel Geld bekommen haben, Nüßlein 660 000 Euro, Sauter sogar 1 243 000 Euro. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte deshalb ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden Politiker und einen Unternehmer unter anderem wegen Korruptionsverdachts eingeleitet. Grundlage ist Paragraf 108e des Strafgesetzbuchs - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern.

Alle drei hatten sich vor dem OLG gegen Durchsuchungsbeschlüsse und gegen sogenannte Vermögensarreste gewehrt. Der Unternehmer legte zudem Beschwerde gegen einen Haftbefehl ein, der zwischenzeitlich aber bereits außer Vollzug gesetzt worden war. Diesen Beschwerden gaben drei verschiedene OLG-Senate weitgehend statt.

Nüßlein und Sauter bekommen damit das Geld aus den Maskengeschäften zurück. Der Haftbefehl wurde nun ganz aufgehoben. Und im Fall Sauter war, anders als bei den beiden anderen, laut OLG-Entscheidung auch schon der Durchsuchungsbeschluss rechtswidrig: Schon bei dessen Erlass habe kein ausreichender Verdacht bestanden, "dass die ihm zugesagte Gewinnbeteiligung auch parlamentarische Tätigkeiten einschließen sollte", hatte es in der Mitteilung des OLG geheißen.

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