Ein Kinobetreiber aus Nürnberg klagt gegen die 2G-plus-Regelung in Bayern. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München bestätigte am Freitag den Eingang der Klage. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.
Im BR begründete der Kinobetreiber seinen Eilantrag mit "Ungleichbehandlung". Er wolle erreichen, dass die aktuelle "2G plus"-Regelung aufgehoben wird, nach der geimpfte oder genesene Kinobesucher zusätzlich einen negativen Schnelltest benötigen.
Zwar sei er ein Befürworter der 2G-Regel, betonte Weber, doch die aktuellen Maßnahmen stellen seiner Meinung nach eine Ungleichbehandlung dar. "Dass bei uns in der Gastronomie im Erdgeschoss 2G gelten soll und unten in den Kinosälen 2G plus, ist absolut nicht nachvollziehbar", kritisierte der Unternehmer im BR. Auch dass Jugendliche in Bayern gar kein Kino mehr besuchen dürften, sei ungerecht und nicht hinnehmbar.