Nachdem die Staatsregierung die Corona-Regeln für Skigebiete entschärft hat, fordert der Bayerische Heilbäder-Verband (BHV) eine 2G-Regel für Kureinrichtungen. In diesen gilt aktuell 2G plus. "Wir nehmen die aktuellen Erleichterungen der Bayerischen Staatsregierung für die Seilbahnbetriebe wahr und begrüßen diese ausdrücklich", sagte BHV-Vorsitzender Peter Berek, Landrat des oberfränkischen Landkreises Wunsiedel. Heilbäder und Thermen seien keine Pandemietreiber, dienten aber der Gesundheit und Prävention.
BHV-Geschäftsführer Thomas Jahn verwies auf ein Gutachten des Bundesamtes für Umwelt aus dem vergangenen Jahr, nach dem das Risiko, sich in Thermen und Bädern mit aufbereitetem Wasser anzustecken, äußerst gering sei. "Auch die Auswertung der Luca App hat ergeben, dass lediglich 0,6 Prozent der Kontaktmeldungen auf Thermen oder Bäder zurückgehen."
Berek hält eine einheitliche, branchenübergreifende 2G-Regel für sinnvoll, also etwa auch für Gastronomie, Hotellerie und Kultur. Dann wüssten die Bürger, was mitzubringen sei, ohne nachschauen zu müssen, wo welche Regeln gelten. Die Museen der Stadt Aschaffenburg forderten am Donnerstag ebenfalls eine 2G-Regel beziehungsweise die Zuordnung zu Bildungs- statt Freizeiteinrichtungen.
Die Staatsregierung hatte nach massiven Protesten aus der Tourismusbranche die Corona-Vorschriften für das Skifahren im Freistaat entschärft. Geimpfte und Genesene sollen Gondeln und Lifte ohne zusätzlichen Corona-Test benutzen dürfen. Ursprünglich hatte die Staatsregierung für das Skifahren 2G plus vorschreiben wollen, jeder Skifahrer in Bayern hätte sich damit vor dem Kauf eines Tickets auch zusätzlich testen lassen müssen. Nun gilt wie in Österreich nur 2G - allerdings dürfen Gondeln nur zu einem Viertel besetzt werden.