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"Sportwagen-Mord" in München: Bundesgerichtshof weist Urteil ab


Münchner verurteilt
Bundesgerichtshof weist Urteil zum "Sportwagen-Mord" ab

Von dpa
11.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte, der einen anderen Mann in einem Sportwagen getötet haben soll: Das Urteil wegen Mordes wurde aufgehoben.Vergrößern des BildesDer Angeklagte, der einen anderen Mann in einem Sportwagen getötet haben soll: Das Urteil wegen Mordes wurde aufgehoben. (Quelle: Matthias Balk/dpa-bilder)
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Drei Schüsse in den Kopf: Als "Sportwagen-Mord" war der Fall eines Münchners durch die Schlagzeilen gegangen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil nun jedoch auf.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen wegen Mordes verurteilten Münchner nach tödlichen Schüssen in einem Sportwagen aufgehoben. Das Gericht gab der Revision des Angeklagten statt und wandelte den Schuldspruch von Mord zu Totschlag ab. "Der Schuldspruch wegen Mordes hat keinen Bestand", hieß es in dem Beschluss, den der BGH am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichte. Zuvor hatten der "Bayerische Rundfunk" und die "Süddeutsche Zeitung" darüber berichtet.

Zur erneuten Verhandlung verwies der BGH den Fall zurück an eine andere Kammer des Landgerichts München. Dort wird es nicht mehr um den Schuldspruch, sondern in erster Linie um das Strafmaß gehen, das laut Gesetz fünf bis 15 Jahre, nicht aber lebenslänglich betragen kann. Dafür muss das Gericht nach BGH-Angaben beispielsweise prüfen, ob es neue Einträge im Bundeszentralregister gibt oder sich die Lebenssituation des Mannes geändert hat.

"Das Landgericht hat zwar rechtsfehlerfrei angenommen, dass die Tat des Angeklagten weder gerechtfertigt war noch entschuldigt ist", heißt es in dem Beschluss. "Es hat die Tatbegehung des Angeklagten aber rechtsfehlerhaft als heimtückisch (...) angesehen."

Münchner schoss 25-Jährigem dreimal in den Kopf

Die Anwältin des jungen Mannes, Daniela Gabler, sagte der "Süddeutschen Zeitung", sie gehe davon aus, dass nicht alles von vorne wieder aufgerollt werde. Gegenstand im neuen Prozess werde mit ziemlicher Sicherheit nur noch das Strafmaß sein. Alle anderen Festsetzungen hätten Bestand.

Das Landgericht München hatte den Angeklagten im Juni vergangenen Jahres zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem wurde die Unterbringung in einer Suchtklinik angeordnet.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der beim Urteil 24 Jahre alte Mann im März 2020 einen 25-Jährigen in dessen Auto erschossen hat. Er soll dem Mann dreimal in den Kopf geschossen haben, damit er Schulden in Höhe von 8.000 Euro, die er bei ihm hatte, nicht zurückzahlen musste. Eine Passantin hatte die blutige Leiche des Mannes in einem am Straßenrand geparkten Sportwagen entdeckt.

Münchner flüchtete zuvor aus der Untersuchungshaft

Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke, wie Gerichtssprecher Florian Gliwitzky damals sagte – allerdings nicht das Merkmal der Habgier. Auch die besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest.

Der Angeklagte hatte die Schüsse zu Prozessbeginn eingeräumt. Der Mann habe mehr Geld von ihm verlangt, als er ihm geschuldet habe, und ihn unter Druck gesetzt und bedroht. Am Tatabend habe er den 25-Jährigen beeindrucken wollen und sei mit einer Waffe in dessen Sportauto gestiegen. Als der Mann eine Bewegung machte, habe er Angst bekommen und geschossen. "Ich bereue zutiefst, was ich getan habe", erklärte der 24-Jährige.

Vor seinem Prozess hatte der junge Mann auch mit einer spektakulären Flucht aus seiner Untersuchungshaft in der Münchner Justizvollzugsanstalt Stadelheim Schlagzeilen gemacht. Er hatte sich in einem Lieferwagen versteckt, konnte aber noch am selben Tag wieder festgenommen werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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