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Bernreiter begrüßt Stopp von einrichtungsbezogener Impflicht


Bernreiter begrüßt Stopp von einrichtungsbezogener Impflicht

Von dpa
07.02.2022Lesedauer: 1 Min.
Corona-ImpfungVergrößern des BildesDie Mitarbeiterin eines Impfteams bereitet eine Spritze für die Corona-Impfung vor. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Der Präsident des Bayerischen Landkreistages, Christian Bernreiter (CSU), hat die Ankündigung der Staatsregierung begrüßt, die Impfpflicht im Gesundheitswesen vorerst nicht umzusetzen. "Wir sind sehr erleichtert, dass der Freistaat den Vollzug aussetzt", sagte und Landrat von Deggendorf am Montagabend der Deutschen Presse-Agentur.

Die einrichtungsbezogene Impflicht sei unter der Prämisse beschlossen worden, dass zeitnah auch eine allgemeine Impfpflicht folge, sagte Bernreiter. Das sei nun nicht der Fall.

Bei der Umsetzung habe es zahlreiche Defizite gegeben. Die Impfpflicht hätte voraussichtlich vielerorts zu einem Pflegenotstand geführt. Etwa sei unklar geblieben, ob und unter welchen Voraussetzungen ungeimpfte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Einrichtungen ein Betretungsverbot bekommen müssten. "Berlin ist wie immer ganz weit weg. Man lässt uns mit der Umsetzung allein."

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte am Montag angekündigt, die Corona-Impfpflicht für Mitarbeiter im Pflege- und Gesundheitswesen bis auf Weiteres nicht umsetzen. Es werde großzügigste Übergangsregelungen geben, was "de facto zunächst einmal auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft".

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde im Infektionsschutzgesetz verankert. Demnach müssen Beschäftigte bis zum 15. März ihrem Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Andernfalls muss das Gesundheitsamt informiert werden. Das kann, wenn trotz Aufforderung binnen einer Frist kein Nachweis vorgelegt wird, ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot für die Klinik oder Einrichtung aussprechen.

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