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SPD: Behörden missachten beim Alpenstraßenbau Umweltrecht


München
SPD: Behörden missachten beim Alpenstraßenbau Umweltrecht

Von dpa
15.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Florian von Brunn (SPD)Vergrößern des BildesFlorian von Brunn (SPD) spricht. (Quelle: Tobias Hase/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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SPD-Partei- und -Fraktionschef Florian von Brunn wirft der Staatsregierung und den bayerischen Behörden vor, beim Straßenbau in den bayerischen Alpen zum Teil geltendes Umweltrecht zu missachten. Von Brunn bezieht sich bei seiner Kritik auf ein Gutachten des Umweltrechtlers Kurt Faßbender von der Universität Leipzig. Darin kommt Faßbender unter anderem zu dem Schluss, dass die bayerischen Behörden bei einigen geplanten sogenannten "hochrangigen Straßen" im Alpenraum mögliche Alternativen eigentlich eingehender prüfen müssten - dass dies aber nicht in ausreichendem Maße geschehen sei. Als Beispiele genannt werden dabei die geplante Ortsumgehung Garmisch-Partenkirchen oder die geplante Umgehung Gmund am Tegernsee.

Bei der Planung dieser beiden Straßen seien die rechtlichen Vorgaben nicht ausreichend berücksichtigt worden, kritisiert von Brunn. Er fordert die schwarz-orange Koalitionsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder (CSU) auf, den öffentlichen Nahverkehr in den Alpenlandkreisen künftig viel stärker auszubauen als bisher.

"Das ist im Interesse der Menschen und der Umwelt, um den ständig zunehmenden Autoverkehr zu reduzieren und umweltfreundliche Mobilität zu ermöglichen", sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in München. Ein konkretes Beispiel sei der überfällige zweigleisige Ausbau der Werdenfelsbahn nach Garmisch-Partenkirchen und Mittenwald. "Das muss jetzt endlich kommen. Die Menschen und die Kommunalpolitik vor Ort warten schon seit vielen Jahren darauf", betonte von Brunn.

Für die Zukunft sieht Faßbender Staatsregierung und Behörden sogar noch stärker in der Pflicht als früher - wegen des sogenannten Klimaschutz-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr: Die dem Staat aufgegebene Pflicht zum Klimaschutz und zur Herstellung von Klimaneutralität sei "künftig auch bei allen Einzelfallentscheidungen der Exekutive, bei denen Gestaltungs-, Abwägungs- und Beurteilungsspielräume bestehen, zu berücksichtigen", heißt es in seinem Gutachten, das er im Auftrag der SPD erstellt hat.

Diese Vorgaben verstärkten, so heißt es in dem Gutachten weiter, das Gewicht des Klimaschutzes. Das heißt unter anderem: Bei der Prüfung, ob "hochrangige Straßen" wie Autobahnen oder Schnellstraßen mit geltendem Recht vereinbar sind, müssen eine bessere Auslastung bestehender Straßen- und Bahnkapazitäten und der Aus- oder Neubau von Bahninfrastrukturen deutlich Vorrang haben.

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