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OVG-Entscheidung: Stadt durfte NPD-Wahlplakate abhängen


OVG-Entscheidung: Stadt durfte NPD-Wahlplakate abhängen

Von dpa
07.07.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Stadt Mönchengladbach durfte im Europawahlkampf 2019 ein Plakat der NPD abhängen lassen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt. Laut einer Mitteilung von Mittwoch erfüllte das Plakat nach Auffassung des OVG den Straftatbestand der Volksverhetzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Laut OVG hat der Kläger dieses Rechtsmittel bereits eingelegt (Az: 5 A 1386/20).

Zur Begründung verwies das OVG auf das Zusammenspiel des Slogans "Stoppt die Invasion: Migration tötet" mit der Hintergrundgestaltung des Plakats. Hier waren die Namen zahlreicher Orte aufgelistet, in denen Migranten Tötungsdelikte gegen deutsche Staatsbürger begangen haben sollen. Zwar seien im politischen Meinungskampf auch zugespitzte oder polemische Äußerungen erlaubt, so das OVG. Das Wahlplakat ziele aber darauf ab, alle Migranten mit Mördern gleichzusetzen, vor denen Deutsche überall Angst haben müssten. Das treffe aber die Menschenwürde der hier lebenden Migranten und beeinträchtige den öffentlichen Frieden durch das Schüren von Hass, heißt es in der Begründung.

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