Münster Prostituiertenschutzgesetz: Entscheidung am 22. März
Im Streit um die Finanzierung des seit 2017 geltenden Prostituiertenschutzgesetzes will der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen am 22. März eine Entscheidung verkünden. Das teilte der Gerichtshof am Dienstag in Münster mit.
In der mündlichen Verhandlung am 9. November hatten die Verfassungsrichter noch keine Tendenz erkennen lassen. Geklagt hatten die Städte Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Köln. Sie werfen der Landesregierung Verfassungsbruch vor, weil die ihnen vom Bund aufgebürdeten Aufgaben für das neue Gesetz ihrer Meinung nach nicht entsprechend finanziell ausgeglichen werden.
Die Städte müssen durch ihre Ordnungs- und Gesundheitsämter Leistungen erbringen. So gibt es eine Anmeldepflicht für Prostituierte und Beratungsgespräche. Das Land hatte für diese Aufgaben 2017 pauschal an alle Kreise und größeren Städte 6,4 Millionen Euro gezahlt. Der Streit dreht sich um die Zeit danach. Nach Auffassung des Landes ist die Schwelle einer wesentlichen Belastung nicht mehr überschritten worden. Das streiten die klagenden Kommunen ab.