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Nürnberg: Bauer kauft zu breiten Mähdrescher und wird ihn nicht mehr los


Gerichtsurteil wegen Fehlkauf
Bauer kauft zu breiten Mähdrescher und wird ihn nicht los

Von dpa
Aktualisiert am 18.01.2021Lesedauer: 1 Min.
Das Justizgebäude des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Symbolbild): Ein Bauer kann seinen Fehlkauf nicht zurückgeben.Vergrößern des BildesDas Justizgebäude des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Symbolbild): Ein Bauer kann seinen Fehlkauf nicht zurückgeben. (Quelle: Daniel Karmann/dpa-bilder)
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Ein Bauer kaufte versehentlich einen zu breiten Mähdrescher. Mit dem Versuch, den Verkäufer daraufhin zu verklagen, um die Maschine zurückgeben zu können, scheiterte er am Landgericht.

Ein Landwirt, der versehentlich einen Mähdrescher gekauft hat, den er nicht auf öffentlichen Straßen fahren darf, kann die über 86.000 Euro teure Maschine nicht zurückgeben. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth im Streit zwischen zwei Bayern entschieden (Az.: 10 O 5016/20).

Der Käufer hatte die gebrauchte Landmaschine erstanden und schon beim Kauf bemerkt, dass der Mähdrescher über drei Meter breit sein dürfte – ein Maßband legte er jedoch nicht an. Erst später bemerkte er, dass die Maschine sogar breiter ist als 3,50 Meter – die Bemessungsgrenze, bis zu der Landmaschinen in Bayern überhaupt nur auf öffentlichen Straßen fahren dürfen.

Der Landwirt verklagte den Verkäufer, weil dieser die genaue Breite verschwieg

Er verklagte den Verkäufer wegen arglistiger Täuschung, weil dieser die Breite nicht angegeben hatte. Das Gericht folgte dem jedoch nicht. Der Käufer habe bereits bei Vertragsabschluss gewusst, dass der Mähdrescher mehr als drei Meter breit ist – was bereits eine Sonderausrüstung bei Benutzung öffentlicher Straßen erfordert, etwa Rundumleuchten. Es gelte der Grundsatz, dass sich derjenige, der einen Vertrag schließt, selbst darüber zu vergewissern hat, ob das Geschäft für ihn von Vorteil ist oder nicht.

Das Urteil das Landgerichts vom 18. Dezember ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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