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Nürnbergs Steuergrab: 90 Millionen Euro kostete das Grundstück der Technischen Universität


Nürnbergs Steuergrab
Diese Baustelle kostete 90 Millionen Euro

Von t-online, mam

09.11.2021Lesedauer: 1 Min.
Baustelle in Nürnberg (Archivbild): Auf dem 37 Hektar großem Areal soll die neue Technische Universität entstehen.Vergrößern des BildesBaustelle in Nürnberg (Archivbild): Auf dem 37 Hektar großem Areal soll die neue Technische Universität entstehen. (Quelle: Daniel Karmann/dpa-bilder)
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In Nürnberg soll eine neue Technische Universität entstehen. Dafür kam jedoch wohl nur ein Grundstück infrage – für das der Eigentümer eine stattliche Summe verlangte.

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hat am Dienstagvormittag sein jährlich erscheinendes "Schwarzbuch" vorgestellt. Der Verein hat darin beispielhaft 100 Fälle der Steuergeldverschwendung deutscher Behörden aufgelistet. Bund, Länder und Kommunen seien in zahlreichen Fällen sorglos mit dem Geld der Bürger umgegangen, kritisiert der Verband – so auch in Nürnberg.

In der zweitgrößten Stadt Bayerns soll eine neue Technische Universität (TU) gebaut werden. Die Suche nach einem geeigneten Grundstück habe sich jedoch alles andere als einfach gestaltet: So solle die Universität nun auf einem 37 Hektar großen ehemaligen Bahngrundstück an der Brunecker Straße in Nürnberg errichtet werden.

Der Wert des Grundstückes sei von Gutachtern auf rund 46 Millionen Euro geschätzt worden. Wie der BdSt schildert, habe der Eigentümer jedoch das Doppelte verlangt und die Bayerische Staatsregierung sei der Forderung nachgekommen. Sie zahlte 90 Millionen Euro für das Grundstück.

Nürnberg: Staatsministerium rechtfertigt Kauf

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr habe die Entscheidung gegenüber dem BdSt mit der Begründung gerechtfertigt, dass der Grundstückserwerb "alternativlos" gewesen sei. Das Grundstück sei aufgrund der Größe und Erfordernisse, die eine Universität mit sich bringt, das einzige gewesen, das infrage gekommen sei. Ein Erwerb über dem ermittelten Marktwert sei daher ausnahmsweise zulässig – eine Einschätzung, die der BdSt so nicht teilt.

Auch der Bayerische Oberste Rechnungshof habe den Grundstückserwerb gerügt. Die rechtlichen Verfahrensschritte im Kaufprozess seien demnach "nicht oder nur unzureichend" eingehalten worden, kritisierte dieser.

Verwendete Quellen
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