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Universität Erlangen-Nürnberg: 2G-Regel keine Diskriminierung


"Lockdown vorbeugen"
Uni Erlangen-Nürnberg: 2G-Regel keine Diskriminierung

Von dpa, fas, ads

Aktualisiert am 15.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Statue von Friedrich Markgraf von Brandenburg, einem der Gründer der Universität Erlangen-Nürnberg (Symbolbild): Dort soll bald für Studierende die 2G-Regel gelten.Vergrößern des BildesStatue von Friedrich Markgraf von Brandenburg, einem der Gründer der Universität Erlangen-Nürnberg (Symbolbild): Dort soll bald für Studierende die 2G-Regel gelten. (Quelle: Wassilis Aswestopoulos/imago-images-bilder)
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An der Universität Erlangen-Nürnberg dürfen nur noch Geimpfte und Genesene an Vorlesungen im Hörsaal teilnehmen – das gefällt nicht allen. Die Uni sieht in ihrem Handeln jedoch keine Diskriminierung.

2G im Hörsaal: Die Universität Erlangen-Nürnberg hat mit ihrer Entscheidung, nur noch genesene und geimpfte Studierende in den Hörsaal zu lassen, eine Debatte ausgelöst. Sie wehrt sich jedoch gegen Diskriminierungsvorwürfe: Die kämen demnach überwiegend gar nicht von tatsächlich Betroffenen.

Seit Montag können an der Universität in den meisten Fällen nur noch Geimpfte und Genesene an Präsenzveranstaltungen teilnehmen – Studierende ohne diesen Nachweis können dem Unterricht dann online folgen.

Der 2G-Vorstoß stieß dabei auf geteilte Fronten: "Was sind das denn für Zustände nun? Sie diskriminieren ungeimpfte Studenten und verweigern ihnen das Präsenzstudium?", schrieb eine nach eigenen Angaben ehemalige Studentin auf Twitter. "Sie haben einen gewaltigen Shitstorm verdient." Andere begrüßten dort die Entscheidung: "Konsequent und vernünftig: 2G ist ein deutliches Zeichen – Glückwunsch zu dieser Entscheidung!"

Uni Erlangen-Nürnberg wehrt sich: "Alle können ordnungsgemäß studieren"

Auf Nachfrage berichtet auch die Uni selbst von geteiltem Feedback: Man habe sowohl kritische als auch "sehr viele zustimmende" Rückmeldungen erhalten. Der überwiegende Teil der Beschwerden komme dabei jedoch gar nicht von Studierenden oder der Belegschaft – sondern von außen.

In Hinsicht auf den Vorwurf der Diskriminierung bekräftigt Präsident Prof. Dr. Joachim Hornegger gegenüber t-online: "Alle Studierenden – ob 2G oder Non-2G – können weiterhin ordnungsgemäß studieren. Das müssen und werden wir sicherstellen". Man verzeichne aber ohnehin eine "sehr hohe" Impfquote, sodass sich bei den meisten mit der neuen Regel ohnehin nicht viel ändern werde.

"Besorgniserregende Situation": 2G-Regel soll Hochschul-Lockdown vorbeugen

Die 2G-Regel gelte in allen Lehrveranstaltungsräumen – sowohl für Studierende als auch Lehrkräfte. Eine Ausnahme gebe es unter anderem für die Universitätsbibliothek. Bei Praxisveranstaltungen etwa im Bereich Musik oder Sport sowie bei Laborübungen gelte weiterhin 3G. Die Übergangsfrist gilt bis zum 22. November.

Man reagiere damit auf die "besorgniserregende Situation auf den Intensivstationen" und versuche, einem neuerlichen Lockdown für Universitäten und Hochschulen vorzubeugen, wie die Uni t-online erklärt.

Am hauseigenen Uniklinikum ist die Lage bereits dramatisch: Von den 102 Intensivbetten in Erlangen war am Samstag laut DIVI-Intensivregister nur eines frei. 19 Corona-Patienten wurden demnach invasiv beatmet.

Verwendete Quellen
  • Statement der Universität Erlangen-Nürnberg
  • Nachrichtenagentur dpa
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