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Zeuge im Lübcke-Fall: Ernst war "nichtssagender Mitläufer"


Wiesbaden
Zeuge im Lübcke-Fall: Ernst war "nichtssagender Mitläufer"

Von dpa
25.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Lübcke-Untersuchungsausschuss im LandtagesVergrößern des BildesEin Ordner „UNA 20/1“ liegt auf dem Tisch eines Abgeordneten im Landtag. (Quelle: Andreas Arnold/dpa-Pool/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke wurde vom Polizeilichen Staatsschutz einige Jahre lang für einen "nichtssagenden Mitläufer" gehalten. Es habe in Kassel andere Größen als den verurteilten Stephan Ernst gegeben, die junge Leute um sich geschart hätten, erklärte der frühere Polizeibeamte Karl-Ulrich Lenz am Freitag im Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zum Mordfall Lübcke. Lenz hatte bis zu seiner Pensionierung 2015 für den Polizeilichen Staatsschutz im Polizeipräsidium Nordhessen gearbeitet. Dass Ernst zu einem Mord fähig sei, habe er ihm nicht zugetraut.

Lenz berichtete zudem in Wiesbaden, dass er die Zusammenarbeit mit dem damaligen Verfassungsschützer Andreas Temme abgelehnt habe. Er habe keinen Draht zu ihm entwickelt. Temme war vor Ort, als das NSU-Opfer Halit Yozgat 2006 in Kassel umgebracht wurde - nach eigener Aussage aus privaten Gründen. Zudem war er als Verfassungsschützer dienstlich mit Stephan Ernst befasst.

Der Untersuchungsausschuss soll die Rolle und mögliche Versäumnisse hessischer Sicherheitsbehörden im Mordfall Lübcke aufarbeiten. Der Kasseler Regierungspräsident war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Stephan Ernst Ende Januar wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche den CDU-Politiker aus rechtsextremen Motiven getötet hatte.

Frank-Ulrich Fehling, ehemaliger Leiter der Außenstelle Kassel beim Landesamt für Verfassungsschutz, konnte sich in seiner Befragung nur vage an Stephan Ernst erinnern. Er sei ihm als "relativ frecher junger Mann" geschildert worden, der zu Schlägereien neige.

Der dritte Zeuge, ein aktiver Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz, wurde nach einer Entscheidung der Ausschussmitglieder am Freitag nicht öffentlich befragt. Ein Sprecher begründete die Entscheidung mit dem Schutz des Zeugen.

Die Sitzung war das letzte Zusammentreffen des Landtags-Untersuchungsausschusses vor der Sommerpause, die nächste Sitzung ist für den 3. September geplant. Dann sollen abermals Zeugen befragt werden. Nach Angaben des Ausschussvorsitzenden Christian Heinz (CDU) sollen bis zum Frühjahr 2023 insgesamt 44 Zeugen und zwei weitere Sachverständige angehört und befragt werden. Im April 2023 könnten dann Verhandlungen zu einem Abschlussbericht beginnen, der im Juli 2023 vorgestellt werden soll. Im Herbst 2023 stehen in Hessen Landtagswahlen an, dann endet die Legislaturperiode.

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