Wiesbaden Ab August neue Regeln für Corona-Schutzimpfung in Hessen
In den 28 hessischen Impfzentren wird das Registrierungs- und Terminierungsverfahren für eine Corona-Schutzimpfung im Laufe des 1. August eingestellt. Bereits zugewiesene Termine werden aber ihre Gültigkeit behalten, wie Innenminister Peter Beuth (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden sagte.
Ab dem 2. August können dann die Menschen in Hessen das Impfzentrum ihrer Wahl besuchen. Das Wohnortprinzip gelte nicht mehr. Eine Registrierung oder Terminvereinbarung sei dabei nicht mehr nötig, da die Impfzentren über ausreichend Impfstoffe verfügten und das notwendige Personal für die Aktion bereitstellten.
Außer einem Ausweisdokument wie dem Personalausweis oder der Krankenkassenkarte sowie dem gelben Impfpass müssten die Bürger dann nichts darüber hinaus mitbringen. Die Zweitimpfung gebe es dann ebenfalls in dem gewählten Impfzentrum, sagte Beuth. Die Quote bei den Erstimpfungen liege in Hessen derzeit bei über 60 Prozent. Bei den Zweitimpfungen betrage die Quote mittlerweile fast 50 Prozent.
Nach einem Kabinettsbeschluss werden die hessischen Impfzentren Ende September schließen. Zuletzt wurden in den Zentren vereinbarte Termine für eine Corona-Schutzimpfung vermehrt nicht wahrgenommen. Um das Impftempo wieder zu erhöhen, werden in den Zentren derzeit verstärkt Sonderimpfaktionen durchgeführt.