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Corona-Hilfen aus Sondervermögen sollen Kommunen stützen


Wiesbaden
Corona-Hilfen aus Sondervermögen sollen Kommunen stützen

Von dpa
08.09.2021Lesedauer: 2 Min.
GeldVergrößern des BildesEurobanknoten liegen auf einem Tisch. (Quelle: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration/dpa-bilder)
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Mit einem weiteren Hilfspaket aus dem Corona-Sondervermögen sollen vor allem die Kommunen in Hessen unterstützt werden. "Die Kommunen stellen jetzt ihre Haushalte für 2022 auf und aktualisieren ihre Finanzplanungen für die folgenden Jahre", erklärte Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden anlässlich der Sitzung des Haushaltsausschusses des hessischen Landtags. "Deshalb ist es wichtig und war bereits im vergangenen Jahr so verabredet, dass wir im September vor allem die Hilfen für den Kommunalen Finanzausgleich auf den Weg bringen."

Knapp 1,1 Milliarden Euro umfasse das Hilfspaket für die Kommunen, teilte Boddenberg mit. Dazu kommen Mittel für den ÖPNV und Gesundheitsschutz, so dass das zwölfte Hilfspaket insgesamt mehr als 1,7 Milliarden Euro beinhalte. Mit der Zustimmung des Haushaltsausschusses für das Paket hat das Land nach Angaben des Finanzministers bereits 296 konkrete Hilfen für mehr als 5,9 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen auf den Weg gebracht.

Das kreditfinanzierte Sondervermögen des Landes hat insgesamt ein Volumen von zwölf Milliarden Euro. Es soll die Folgen der Corona-Krise abmildern. Bis Ende 2023 dürfen Kredite aufgenommen werden, beispielsweise um Steuerverluste des Landes und der Kommunen auszugleichen.

Die FDP-Haushaltsexpertin Marion Schardt-Sauer kritisierte das Sondervermögen erneut scharf und betonte, die Hilfen hätten auch über Nachtragshaushalte finanziert werden können. Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Erich Heidkamp, machte sich dafür stark, dass es bis zur Entscheidung des hessischen Staatsgerichtshofs über das Sondervermögen keine Abstimmung mehr im Ausschuss über weitere Ausgaben geben sollte.

Der Staatsgerichtshof befasst sich mit der Frage, ob das Sondervermögen im Einklang mit der hessischen Landesverfassung steht. Abgeordnete der Landtagsfraktionen von SPD und FDP hatten im November 2020 einen Normenkontrollantrag gegen das entsprechende Gesetz "Hessens gute Zukunft sichern" gestellt, die AfD-Fraktion im März dieses Jahres. Das Gericht will seine Entscheidung am 27. Oktober dieses Jahres verkünden.

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