Wie berichtet hat die Schauspielerin Lindsay Lohan am 2. Juli 2014 wegen einer als zu groß empfundenen Ähnlichkeit zwischen ihr und dem fiktiven weiblichen Charakter Lacey Jonas im Actionspiel "GTA 5" Publisher Take-Two und Entwickler Rockstar Games verklagt. Jones sei in punkto "Image, Aussehen, Kleidung, Outfits und Modekollektion" eine Kopie der der Klägerin, hieß es in der vor einem Gericht in New York eingereichten Klageschrift. Nach dem inzwischen erfolgten ersten juristischen Schlagabtausch bewerten die Rockstar Games-Anwälte die Klage Lohans als reine Publicity-Aktion, berichtet das Online-Magazin "Big Story", die jeder Grundlage entbehre. Die einzige Ähnlichkeit zwischen den Damen sei, dass beide blond wären.
Virtuelle Doppelgängerin von Lindsay Lohan?
Lindsay Lohan sieht das ein wenig anders: Ihrer Meinung nach ist die fiktive Figur Lacey Jones eine virtuelle Doppelgängerin, die ohne ihr Einverständnis kreiert wurde. Die fragliche Spielfigur taucht in einer optionalen Nebenmission von GTA 5 auf, in der der Spieler ihr dabei helfen soll, Paparazzi zu entwischen.
In GTA 5 würden zudem ihre Stimme und der Kleidungsstil aus ihrer Modelinie wiedergeben, erklärte Lohan. In dem Spiel ist auch das Chateau Marmont-Hotel zu sehen, in dem der "Freaky Friday"-Star einst lebte. In der fraglichen Sequenz trifft der Spieler allerdings mit einer rothaarigen Lady zusammen. Last but not least sieht sich Lohan auch zu Unrecht auf dem Cover zu GTA 5 verewigt.

Action satt in der virtuellen Mega-Metropole Los Santos.
Wie das Gericht den Sachverhalt bewertet und wann ein Urteil in der Sache ergeht, ist noch nicht bekannt. Rockstar Games hat sich zu den Vorwürfen nicht offiziell geäußert, in anderem Zusammenhang aber darauf verwiesen, dass fiktionale Kreativwerke und Satire vor derartigen juristischen Durchgriffsversuchen geschützt seien.
Bereits im Februar 2014 hatte Karen Gravano, die Tochter eines Mafia-Mitglieds, eine angeblich auf ihrer Biographie basierende Figur in GTA 5 entdeckt und geklagt. Auch in dieser Angelegenheit ist noch kein Urteil ergangen.