t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeSport2. Bundesliga

Nach Rückzug der 96-Klage: Wie geht es mit 50+1 weiter?


Verfahren beendet
Wie geht es mit 50+1 weiter?

Von dpa
Aktualisiert am 29.07.2019Lesedauer: 3 Min.
Hannover 96 und Martin Kind haben den Antrag auf eine 50+1-Ausnahmegenehmigung zurückgezogen.Vergrößern des BildesHannover 96 und Martin Kind haben den Antrag auf eine 50+1-Ausnahmegenehmigung zurückgezogen. (Quelle: Peter Steffen./dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Hannover (dpa) - Martin Kind hat seinen mehrjährigen Kampf gegen die 50+1-Regel vorerst aufgegeben. Der Hauptgesellschafter von Fußball-Zweitligist Hannover 96 hat den Antrag auf Ausnahmegenehmigung zurückgezogen.

Die nur in Deutschland gültige 50+1-Regel soll den Einfluss externer Investoren im Profifußball begrenzen. Sie stellt sicher, dass Vereine auch dann die Entscheidungsgewalt über ihre Profiabteilungen behalten, wenn sie diese in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert haben.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:

Ist 50+1 nun gestärkt worden?

Nein. Die 50+1-Regel wollte Kind ursprünglich nicht kippen, sondern nur die mögliche Ausnahme für Hannover 96 erreichen. Jetzt hat der 75-Jährige die Möglichkeit, über den Gang zum Landgericht oder über die Europäische Kommission für Wettbewerbsrecht zu klagen - dann allerdings gegen die generelle 50+1-Regel. Äußern wollte sich der Hörgeräte-Unternehmer dazu nicht. Dieses Verfahren hätte weiterreichende Folgen als der jetzt zurückgezogene Ausnahmeantrag.

Läuft die Überprüfung durch das Bundeskartellamt weiter?

Ja. Das von der DFL im Juli 2018 eingeschaltete Kartellamt zur Überprüfung der 50+1-Regel könnte alles verändern, sollten kartellrechtliche Bedenken bezüglich der grundsätzlichen Anwendung und Auslegung der 50+1-Regel erkannt werden. Dies befürchtet auch 96-Präsident Sebastian Kramer. "Ich möchte nicht, dass irgendjemand in Frankfurt bei der DFL oder bei einem Schiedsgericht entscheidet, was mit Hannover 96 passiert", erklärte er Mitte Juli in einem Interview der Deutschen Presse-Agentur. Bislang hat das Kartellamt allerdings noch keine Einschätzung abgegeben.

Warum hat Martin Kind den Ausnahmeantrag zurückgezogen?

Dazu äußern wird sich der Hauptgesellschafter des Clubs erst in den kommenden Tagen. Hannover 96 erklärte in der Mitteilung vom Sonntagabend, dass eine Entscheidung des Schiedsgerichts "in nächster Zeit nicht zu erwarten gewesen" wäre. Das Internetportal "Sportbuzzer" nannte noch einen weiteren Grund: Kind-Anwalt Christoph Schickardt wirft dem Vorsitzenden des Ständigen Schiedsgerichts, Udo Steiner, vor, dass er "alles in seiner Macht Stehende unternimmt, um die 50+1-Regel aus traditionellen Überlegungen zu retten". Ein Befangenheitsantrag sei nur aus "Respekt gegenüber der Person Steiner und seiner Lebensleistung" nicht gestellt worden. Schickhardt und Kind sahen wenig Aussicht auf Erfolg.

Was bedeutet der Rückzug für Hannover 96?

Kind hat durch die Beendigung des Antrages zur Befriedung im zerstrittenen Verein beigetragen. Nach Kinds Verlust der kompletten Macht durch die Mitgliederversammlung des Stammvereins Hannover 96 e.V. im März 2019 mit den Kind-Gegnern um Präsident Kramer wurde der Antrag auf deren Druck hin bereits auf ruhend gestellt. Aber: Kind möchte weiterhin, dass über Belange des Profifußballs nur noch in der Profifußballabteilung entschieden wird. Die Führung des 96 e.V. dagegen will, dass der Verein seinen Einfluss auf den Fußball behält. Trotz Verhandlungen der beiden Parteien herrscht weiterhin eine Patt-Situation im Club: Im schlimmsten Fall könnte der Stammverein Kind umgehend entlassen. Auf der anderen Seite hat Kind die Möglichkeit, als Gesellschafter umgehend sein Geld aus dem Verein zu ziehen, mit schwerwiegenden Folgen für 96.

Wie denken die Bundesligisten über das Thema?

Die Mitgliederversammlung der Deutschen Fußball Liga hat sich März 2018 für einen "Prozess zur Verbesserung der Rechtssicherheit sowie weitere Überlegungen hinsichtlich geänderter Rahmenbedingungen unter Beibehaltung der 50+1-Regel" ausgesprochen. Dazu wurden auch die Clubs der Bundesliga und der 2. Bundesliga gebeten, einen Fragebogen zu beantworten. Ziel der Umfrage war, die Einstellungen, Anregungen und Wünsche der Clubs in Bezug auf die 50+1-Regel zu erheben. Vereinbart wurde zwischen DFL und Vereinen, Stillschweigen über die die Ergebnisse zu bewahren.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website