Goldsteak-Affäre Trotz Beleidigungen: Keine Ermittlungen gegen Ribéry
In den sozialen Netzwerken hatte Bayern-Star Franck Ribéry üble Beleidigungen gegen seine Kritiker gepostet – und wurde daraufhin angezeigt. Konsequenzen muss er nicht fürchten.
Die Staatsanwaltschaft München sieht nach der Affäre um das goldene Steak von Fußballstar Franck Ribéry keinen Anlass für ein Ermittlungsverfahren gegen den Bayern-Profi. Es seien zwei Strafanzeigen gegen Ribéry eingegangen, berichteten die Ermittler am Donnerstag in ihrer Presserunde.
Anlass war nicht das mit Blattgold verzierte Steak als solches, das dem 35-Jährigen bei einem Restaurantbesuch serviert worden war, sondern die obszönen Beleidigungen, die der Bayern-Profi anschließend über Social Media gegen seine Kritiker in den französischen Medien verbreitet hatte.
Hohe Geldstrafe vom FC Bayern
Damit eine Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden kann, muss diese jedoch gezielt gegen bestimmte Personen gerichtet sein. Das war nach Angaben der Staatsanwälte bei den Grobheiten Ribérys nicht der Fall.
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Der FC Bayern sprach infolge der Beleidigungen eine hohe Geldstrafe für den Flügelspieler aus.
- Nachrichtenagentur dpa