Der ehemalige DFB-Schiedsrichter-Betreuer Manfred Amerell hat im Prozess mit dem früheren FIFA-Referee Michael Kempter eine Niederlage einstecken müssen. Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Hechingen wies die Klage Amerells gegen Kempter ab. Der 64-Jährige hatte von Kempter Schadenersatz in Höhe von 150.000 Euro gefordert. Kempter wirft Amerell sexuelle Belästigung in mehreren Fällen vor. Amerell besteht darauf, dass die Affäre einvernehmlich war und verlangte deshalb wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte das Schmerzenzgeld.
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Der erste Prozesstag war am 10. Februar ohne Urteil zu Ende gegangen. Das Gericht hat beiden Parteien einen Vergleichsvorschlag gemacht, den Amerell abgelehnt hatte. Ursprünglich wollte das Landgericht bereits am 18. April eine Entscheidung verkünden. Dieser Termin konnte allerdings nicht eingehalten werden, da die Anwälte Amerells Befangenheitsänträge gegen alle drei Richter der Kammer gestellt hatten. Das Landgericht hatte diese Anträge allerdings abgewiesen.
Richter: "Nicht tragbar"
"Die Schilderungen von Herrn Kempter sind gerechtfertigt, weil er bei der zuständigen Stelle - dem DFB - einen Missstand vorgetragen hat. Der Missstand besteht darin, dass Herr Amerell ein enges Verhältnis zu Herrn Kempter unterhielt und gleichzeitig über seine Einsätze als Schiedsrichter entschieden hat. Das ist nicht tragbar", sagte der Vorsitzende Richter Alexander Meinhof.
Auch der Gang Kempters an die Öffentlichkeit stellt für Meinhof keinen Rechtsbruch dar. "Dass Herr Kempter sich in der Presse geäußert hat, verletzt nicht die Persönlichkeitsrechte von Herrn Amerell. Es war schließlich Herr Amerell, der zuerst an die Presse gegangen ist und den Namen Kempter nannte. Herr Kempter hat darauf nur reagiert", sagte der Richter.