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Fall Heinz Müller: DFB nach Urteil über Verträge in Sorge


Fall Heinz Müller
DFB nach Urteil über Profiverträge in Sorge

Von dpa, sid
Aktualisiert am 25.03.2015Lesedauer: 3 Min.
Gegensätze: Für Rainer Koch kann das Urteil zugunsten von Heinz Müller keinen Bestand haben.Vergrößern des BildesGegensätze: Für Rainer Koch kann das Urteil zugunsten von Heinz Müller keinen Bestand haben. (Quelle: imago)
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Der Deutsche Fußball-Bund sieht das Gerichtsurteil zur Befristung von Verträgen im Profisport mit Sorge. "Wir müssen das sehr sorgfältig betrachten, denn es steht für mich außer Frage, dass das allgemeine Arbeitsrecht im Fußball so nicht gelten kann. Die Sportart Profifußball verträgt es nicht, dass man Verträge nicht befristen darf", sagte der für Rechtsfragen zuständige DFB-Vizepräsident Rainer Koch bei Sport1.

Dass es für die Befristung von Arbeitsverträgen in der freien Wirtschaft klare Grenzen gebe, sei "völlig richtig", meinte der Jurist, der als Richter in München tätig ist. Aber im Fußball wisse doch jeder, "dass man nicht mit 67 in Rente gehen kann, sondern dass man Zeitverträge hat, die immer wieder aufs Neue verlängert werden. Wir können keine aufgeblähten Kader mit 40 oder 50 Spielern haben."

Schwickhardt: "Urteil kann keinen Bestand haben"

Sportrechts-Anwalt Christoph Schickhardt ist der gleichen Auffassung. "Man kann den Profisport nicht mit anderen Branchen vergleichen, weil ein Sportler nur eine begrenzte Zeit seinen Beruf ausüben kann. Auch deshalb verdienen Fußballer viel mehr Geld als normale Angestellte", sagte der Anwalt zahlreicher Vereine und Spieler der "Bild"-Zeitung. "Für mich ist klar: Das Urteil kann so keinen Bestand haben."

Manager Michael Born vom Bundesligisten SC Paderborn kann sich ebenfalls nicht vorstellen, dass das Urteil durch alle Instanzen geht. Er mahnte: "Über den normalen Kündigungsweg wären alle Vertragsgespräche ad absurdum geführt." Das sei "unvorstellbar".

FSV Mainz 05 kündigt Berufung an

Das Arbeitsgericht Mainz hatte im Fall des früheren Bundesliga-Torwarts Heinz Müller entschieden, dass auch Profisportler nicht beliebig häufig Zwei- oder Dreijahresverträge erhalten können, sondern dass solche Befristungen auch hier engen gesetzlichen Grenzen unterliegen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Müllers Ex-Klub, der FSV Mainz 05, will in die Berufung gehen.

"Es gibt da zwei oder wahrscheinlich drei Instanzen, weil es schon eine grundsätzliche Bedeutung haben könnte - und auch schon hat", sagte Harald Strutz. Der FSV-Präsident, der selbst Anwalt ist, merkte an: "Aus unserer Sicht gibt es eine Vielzahl von Berufungsgründen. Bislang ist dieses Urteil nur die Rechtsauffassung einer einzelnen Richterin, die anderen Entscheidungen in diesem Kontext widerspricht." Die Mainzer warten noch auf die offizielle Urteilsbegründung und können danach binnen eines Monats Einspruch gegen die Entscheidung einlegen.

Grundsätzlich bleibt Strutz gelassen. "Ich bin nicht beunruhigt. Wir müssen das jetzt angemessen prüfen und werden nicht sagen, das System stürzt jetzt zusammen. Das ist eben ein sehr plakativer Fall", sagte der Jurist. Er sieht in diesem Zusammenhang auch einen höheren Bedarf an "Spezialgerichten. Gerade was Sportrecht und arbeitstrechtliche Fragen im Profisport anbetrifft. Da muss man sich Gedanken machen", äußerte der Klub-Chef und forderte ein Umdenken.

Konkret hatte der Mainzer Präsident in dem Verfahren mit Branchenüblichkeit und noch einem anderen Punkt argumentiert: Mainz 05 hätte dem damals 34 Jahre alten Müller keinen unbefristeten Vertrag anbieten können, weil aufgrund seines Alters eine "Ungewissheit der Leistungserwartung" bestand.

VDV für Tarifvertrag, DFL gelassen

Die Spielergewerkschaft VDV hat als Antwort auf das Urteil unterdessen erneut einen Tarifvertrag für Profifußballer gefordert. "Rechtssicherheit kann man nur durch einen Tarifvertrag schaffen. Der Fußball kann kein Interesse daran haben, dauerhaft in einer solchen Unsicherheit zu leben", sagte Ulf Baranowsky, Geschäftsführer der Vereinigung der Vertragsfußballspieler.

Die Deutsche Fußball Liga gab sich derweil gelassen. "Wir betrachten das Urteil mit der angemessenen Ernsthaftigkeit, es gibt aber derzeit keinen akuten Handlungsdruck", heißt es in einer DFL-Erklärung. "Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und in der Vergangenheit sind andernorts Richter zu gegenteiligen Entscheidungen gekommen."

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