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DFB: 500.000 Euro für Anwesenheit – Die Honorare des Reinhard Grindel


Ex-DFB-Präsident
500.000 Euro für Anwesenheit: Die Honorare des Reinhard Grindel

sid, t-online, np, ako

Aktualisiert am 04.04.2019Lesedauer: 2 Min.
Uhrige Amtszeit: Reinhard Grindel ist nicht länger DFB-Präsident.Vergrößern des BildesUhrige Amtszeit: Reinhard Grindel ist nicht länger DFB-Präsident. (Quelle: Jan Huebner/imago-images-bilder)
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Ex-DFB-Präsident Reinhard Grindel begründete seinen Rücktritt mit der Annahme einer teuren Uhr. Während seiner Amtszeit kassierte der ehemalige Politiker allerdings noch weitere Honorare.

"Am Ende frage ich mich: Warum ist das passiert? Ich kann es mir nur so erklären, dass ich zutiefst davon überzeugt war, dass ich nichts Unrechtes tue und im Stress des Amtes einfach zu wenig hinterfragt habe" – so kommentierte Reinhard Grindel seinen Rücktritt vom Posten des DFB-Präsidenten. Zuvor war er nach Enthüllungen über fragwürdige Zusatzeinkünfte und die Annahme einer teuren Uhr unter Druck geraten.

170.000 Euro pro Jahr vom DFB

Wegen eines solchen Vorgangs öffentlich so dazustehen, mache ihn "fassungslos und traurig", erklärte Grindel weiter und bat um eine "faire Beurteilung meiner am Ende leider nur dreijährigen Amtszeit."

Diese ließ er sich offenbar gut bezahlen. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, dass Grindel beim DFB eine Jahresgage von etwa 170.000 Euro ausgehandelt habe, die zur Hälfte als "Aufwandsentschädigung", zur Hälfte als "Verdienstausfall" deklariert worden sei.

Hinzu sei laut "SZ" jährlich etwa eine halbe Million Euro gekommen, die der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete für seine Anwesenheit in Sitzungen der Führungsgremien des europäischen Verbandes UEFA sowie des Weltverbandes FIFA eingestrichen habe. Allein auf diese Weise habe Grindel also etwa 670.000 Euro jährlich erhalten.

Anspruch auf Rückkehr zum ZDF

Doch wie geht es für Grindel nun weiter? Wie das ZDF auf Anfrage des Sport-Informations-Dienstes bestätigte, hat der ehemalige Journalist nach seinem Rücktritt als Präsident des Deutschen Fußball-Bundesrechtlichen Anspruch auf eine Rückkehr zu seinem früheren Arbeitgeber ZDF.

"Herr Grindel hat aufgrund seiner früheren Mitgliedschaft im Bundestag ein im Abgeordnetengesetz geregeltes gesetzliches Rückkehrrecht", teilte der Mainzer Sender mit. Befassen wolle man sich mit dem Fall aber erst, "wenn es einen konkreten Anlass gibt".

Grindel hatte von 1992 bis 1997 beim ZDF in Bonn gearbeitet, von 1997 bis 1999 das ZDF-Studio in Berlin geleitet und war von 1999 bis 2002 Studioleiter in Brüssel. Danach wechselte er in die Politik und saß von 2002 bis 2016 als Abgeordneter für die CDU im Bundestag. Bislang hat Grindel allerdings noch keine Ambitionen auf eine Rückkehr in seinen früheren Beruf als TV-Journalist geäußert.

Verwendete Quellen
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