Herthas Ex-Trainer Lucien Favre. (Foto: imago)
Am 26. November heißt es vor dem Berliner Arbeitsgericht: Favre gegen Hertha. Der Gütetermin ist fast auf den Tag genau zwei Monate nach der Entlassung Lucien Favres als Cheftrainer der Alten Dame anberaumt. Der fristlos gekündigte Schweizer klagt offiziell auf Wiedereinstellung bei den Hauptstädtern, die seit dem 3. Oktober von Friedhelm Funkel trainiert wird. Tatsächlich geht es Favre um die Zahlung einer angemessenen Abfindung seitens des Tabellenletzten der Bundesliga.
Favres Kündigungsschutzklage sei eingegangen, erklärte Gerichtssprecher Martin Dreßler gegenüber der Berliner Zeitung "B.Z.".
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Offenherzige Pressekonferenz
Favre hatte am 6. Oktober hatte er auf einer privaten Pressekonferenz in Berlin in diplomatischer Form mit der Führung der Berliner abgerechnet. Der Hauptstadtklub sah darin offensichtlich seine Interessen verletzt und ließ die Aussagen des 51-Jährigen von einem Arbeitsrechtler auf "vereinsschädigendes Verhalten" prüfen.
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Es geht um rund 1,4 Millionen Euro
Am 19. Oktober erfolgte die fristlose Kündigung Favres. Der einstige Schweizer Nationalspieler besaß bei Hertha BSC eigentlich noch einen Vertrag bis 2011. Der frühere Meistermacher des FC Zürich besteht auf der Zahlung der Abfindung in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro.
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