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Strecke zu kurz: 24.000 Starter laufen Manchester-Marathon vergeblich


Strecke fehlen 380 Meter
Über 24.000 Starter laufen Marathon vergeblich

Von t-online
23.04.2016Lesedauer: 1 Min.
So weit die Füße tragen: In Manchester haben sich Tausende vergeblich durch den Marathon gequält.Vergrößern des BildesSo weit die Füße tragen: In Manchester haben sich Tausende vergeblich durch den Marathon gequält. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Geschafft? Von wegen! Über 24.000 Läufer, die den Manchester Marathon in den vergangenen drei Jahren absolviert haben, erleben eine herbe Enttäuschung. Wie sich herausgestellt hat, war die Strecke des Langstreckenrennens in der englischen Metropole 380 Meter zu kurz. Anstatt der 42,195 wies der Kurs nur etwa 41,815 Kilometer auf. Zu wenig also.

Entsprechend zählen die Zeiten der sogenannten Finisher der Marathons nicht, sie wurden allesamt aus den offiziellen Listen gestrichen, wie die "Daily Mail" berichtet. Der Fehler war 2013 der Association of UK Course Measures (AUKCM) bei der Vermessung der Strecke unterlaufen. Die Organisation entschuldigte sich für den Patzer. Für das diesjährige Rennen Anfang April war der Kurs auf die richtige Länge angepasst worden.

Zeiten werden gestrichen

"Wir bedauern diesen Fehler zutiefst und die Folgen, die er für die Läufer hat", sagte Phil Holland von der AUKCM und bestätigte, dass die Zeiten nichtig sind. Er fügte an: "Solche Fehler sind sehr, sehr selten. Unser Vorgehen sollte diese eigentlich vermeiden oder aufdecken." Eigentlich. Denn erst nach dem Rennen 2015 gab es Stimmen, dass das Rennen zu kurz sei.

Daraufhin wurden GPS-Daten und Video-Aufnahmen von Läufern ausgewertet. Die Ergebnisse erhärteten den Verdacht. Zwei Streckenvermessungen auf Spezialrädern brachten schließlich Gewissheit: Es fehlten rund 380 Meter. Die Starter in den Jahren 2013, 2014 und 2015 haben damit keinen Marathon absolviert.

"Wir können den Ärger und die Enttäuschung aller verstehen, die dieser Fehler erzeugt hat", erklärte Rennveranstalter Xtra Mile Events. Über Regressforderungen von Startern wurde indes nichts bekannt.

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