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So hoch fällt die Einkommensteuer für Sie aus


Aktualisiert am 19.01.2022Lesedauer: 4 Min.
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Passanten auf der Düsseldorfer Königsallee: Die Deutschen tragen je nach Einkommen unterschiedlich viel zu den Steuereinkünften des Fiskus bei.Vergrößern des Bildes
Passanten auf der Düsseldorfer Königsallee: Die Deutschen tragen je nach Einkommen unterschiedlich viel zu den Steuereinkünften des Fiskus bei. (Quelle: imago-images-bilder)

Wer mehr verdient, muss auch mehr an den Fiskus abführen: Doch wissen Sie, wie die Einkommensteuer genau funktioniert? Wir zeigen Ihnen, was sie von der Lohnsteuer unterscheidet und wie man sie berechnet.

Schulen, Straßen, Krankenhäuser – all das könnte der Staat nicht finanzieren, wenn es keine Steuern gäbe. Seine wichtigste Einnahmequelle ist dabei die Einkommensteuer. Wir erklären, wer sie zahlen muss, was alles darunter fällt und wie Sie sich einen Teil des Geldes zurückholen können.

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer, der laut §1 Einkommensteuergesetz (EStG) ausschließlich natürliche Personen unterliegen. Juristische Personen, also beispielsweise Kapitalgesellschaften wie GmbHs und Aktiengesellschaften, müssen hingegen Körperschaftsteuer zahlen.

Die Einkommensteuer wird, wie der Name schon sagt, auf Ihr Einkommen erhoben. Sind Sie Arbeitnehmer, erledigt das Ihr Arbeitgeber für Sie, indem er Monat für Monat Lohnsteuer an das Finanzamt abführt.

Die Lohnsteuer ist dabei keine eigenständige Steuer, sondern eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Mehr zur Lohnsteuer lesen Sie hier. Je nach Höhe Ihrer Einkünfte können Sie sich die Steuer mit der Einkommensteuererklärung teilweise oder ganz zurückholen (mehr dazu unten).

Selbstständige müssen ihre Einkommensteuer selbst an das Finanzamt überweisen. Die Höhe rechnen Sie selbst aus oder beauftragen einen Steuerberater damit und melden den Betrag dem Finanzamt. Statt die Summe zu überweisen, können Sie sie auch mittels Lastschriftmandat einziehen lassen. Lesen Sie hier, wie die SEPA-Lastschrift funktioniert.

Wer muss die Einkommensteuer zahlen?

Einkommensteuer müssen alle natürlichen Personen zahlen, die Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit erzielen. Welche Einkünfte genau darunter fallen, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

Verdienen Sie so wenig, dass Sie unter dem sogenannten Grundfreibetrag liegen, müssen Sie gar keine Einkommensteuer zahlen. Im Jahr 2021 lag dieser Freibetrag bei 9.744 Euro. 2022 steigt er auf 9.984 Euro. Wenn Sie also 2022 Ihre Steuererklärung für 2021 machen, heißt das, dass Sie auf 9.744 Euro Ihres Jahresgehalts gar keine Einkommensteuer zahlen müssen.

Zusätzlich gibt es weitere Frei- und Pauschbeträge sowie Kosten, die Sie als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Diese Regelungen sind dazu da, die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen.

Neben der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit kennt das Einkommensteuerrecht weitere Prinzipien, die die Einkommensteuer regeln. Dazu zählen:

  • das Welteinkommensprinzip, nach dem Sie mit Ihrem weltweiten Gesamteinkommen im Land Ihres Wohnsitzes besteuert werden,
  • das Nettoprinzip, nach dem Einkommen nur abzüglich von Werbungskosten oder Betriebsausgaben versteuert werden darf,
  • das Prinzip der gestaffelten Steuersätze, nach dem der Steuersatz mit der Höhe des Einkommens steigt,
  • und das Periodizitätsprinzip, nach dem Ihr Einkommen nach Perioden getrennt versteuert wird – also etwa für jedes Jahr einzeln.

Was fällt unter die Einkommensteuer?

Einkommensteuer fällt sowohl auf Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit als auch auf Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit an. Die einzelnen Einkunftsarten sind:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§§ 13-14a EStG)
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15-17 EStG)
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit inklusive unternehmerischer Einkünfte, die in Personengesellschaften erzielt werden (§ 18 EStG)
  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, also in der Regel das Gehalt oder der Lohn von Arbeitnehmern (§§ 19-19a EStG)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
  • Sonstige Einkünfte (§§ 22-23 EStG)

Gut zu wissen: Die Einkommensteuer auf Einkünften aus Kapitalvermögen nennt sich Kapitalertragsteuer oder Abgeltungssteuer. Sie ist wie die Lohnsteuer keine eigenständige Steuer, sondern nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer und wird beispielsweise von Banken automatisch an das Finanzamt abgeführt. Mehr zur Kapitalertragsteuer lesen Sie hier.

Wie viel Einkommensteuer muss ich zahlen?

Wie viel Einkommensteuer Sie zahlen müssen, hängt maßgeblich davon ab, wie viel Sie verdienen. Grundsätzlich gilt: Wer wenig verdient, muss einen niedrigen Prozentanteil seiner Einkünfte an den Staat weiterreichen, wer viel verdient, muss einen höheren Prozentsatz zahlen. Das nennt sich progressiver Steuertarif. Er soll sicherstellen, dass jeder nach seiner persönlichen Leistungsfähigkeit besteuert wird.

Der niedrigste Steuersatz für die Einkommensteuer liegt bei 14 Prozent. Er greift bei einem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag und steigt mit der Höhe dieses Einkommens an. Ab etwa 58.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr wird der Spitzensteuersatz von 42 Prozent fällig, ab etwa 275.000 Euro der Höchstsatz von 45 Prozent.

Gut zu wissen: Auch wenn Ihr Gehalt steigt, kann es sein, dass dieses zusätzliche Geld nur die Inflation ausgleicht. Sie müssen dann einen höheren Steuersatz zahlen, obwohl Sie in Wahrheit gar nicht leistungsfähiger geworden sind. Das nennt sich kalte Progression. Mehr dazu lesen Sie hier.

Einkommensteuerrechner

Wie hoch die Einkommensteuer für Sie genau ausfällt, können Sie mithilfe eines Einkommensteuerrechners oder eines Lohnsteuerrechners ermitteln. Das Bundesfinanzministerium bietet einen solchen Steuerrechner für Einkommensteuerpflichtige für die Jahre 1958 bis 2022 an.

Zudem gibt es die Einkommensteuertabelle, die von Jahr zu Jahr neu erstellt wird. Dort können Arbeitnehmer die Höhe ihres Lohnsteuerabzugs ablesen. Dabei wird zwischen der Grundtabelle für Ledige und der Splittingtabelle für Ehegatten und Lebenspartner unterschieden.

  • Beispiel: Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 25.100 Euro fallen laut Grundtabelle für 2021 3.654 Euro an Einkommensteuer an. Bei 40.100 Euro wären es 8.368 Euro Steuern.

Gut zu wissen: Die Formeln zur Berechnung der Einkommensteuer werden in §32a EStG immer nur für das aktuelle Jahr ausgewiesen. Die Berechnungsvorschriften für das Steuerjahr 2021 stammen aus dem Zweiten Familienentlastungsgesetz, das am 7. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Kann ich Einkommensteuer zurückbekommen?

Ja, das geht. Wenn Sie Arbeitnehmer sind, lohnt es sich fast immer, die jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben. So können Sie sich zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen.

Denn beim Lohnsteuerabzug, den Ihr Arbeitgeber jeden Monat automatisch vornimmt, sind noch keine Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen miteingerechnet. Lesen Sie hier, wie Sie das Finanzamt zum Beispiel an den Kosten für Versicherungen beteiligen.

Können Sie solche Posten geltend machen, wird Ihr Einkommensteuerbescheid in der Regel eine Erstattung ausweisen. Wer seine Steuererklärung freiwillig abgibt, erhielt in Deutschland zuletzt durchschnittlich 1.051 Euro zurück.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesfinanzministerium
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