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Schufa-Auskunft kostenlos: So kommen Sie gratis an Ihre Daten


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Kostenlose Schufa-Auskunft – so kommen Sie gratis an Ihre Daten


Aktualisiert am 11.02.2021Lesedauer: 5 Min.
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Schufa-Formular: Jedes Jahr können Sie sich von der Schufa kostenlos eine Selbstauskunft holen.Vergrößern des Bildes
Schufa-Formular: Jedes Jahr können Sie sich von der Schufa kostenlos eine Selbstauskunft holen. (Quelle: suedraumfoto/imago-images-bilder)

Die Schufa speichert Informationen darüber, wie kreditwürdig Kunden sind. Doch Sie haben das Recht, eine kostenlose Schufa-Selbstauskunft anzufordern. Wie das geht.

Sobald Sie am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen, werden Daten über Sie gespeichert. Wenn Sie beispielsweise ein Konto bei einer Bank oder Sparkasse eröffnen, einen Handyvertrag unterzeichnen oder einen Kredit aufnehmen, speichern Auskunfteien wie die Schufa Daten über Ihre Kreditwürdigkeit, auch Bonität genannt.

Das ist deshalb wichtig, damit Sie auch weiterhin am Zahlungsverkehr teilnehmen können. Auch künftige Vermieter verlangen bisweilen eine Schufa-Auskunft. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Schufa-Auskunft kostenlos anfordern können.

Was sind Schufa-Einträge überhaupt?

Als Schufa-Einträge bezeichnet man die Daten, die Auskunfteien wie die Schufa von Ihnen speichern. Neben personenbezogenen Daten werden alle Angaben zu den Finanzen, wie Bank- und Kreditverträge, als sogenannte positive Schufa-Einträge gespeichert.

Als negative Schufa-Einträge werden Informationen zu einem Zahlungsverzug oder Zahlungsausfälle vermerkt. Dazu zählen auch gerichtliche Mahnverfahren oder eine angemeldete Privatinsolvenz.

Gut zu wissen: Sie erhalten nicht direkt beim ersten Zahlungsverzug einen negativen Schufa-Eintrag. Ihr Gläubiger kann Sie erst an die Schufa melden, sobald Sie mindestens zwei schriftliche Mahnungen im Abstand von vier Wochen erhalten haben und in einer davon darauf hingewiesen wurden, dass ein Eintrag bei der Schufa erfolgt. Dagegen können Sie aber Einspruch einlegen.

Mithilfe der bei der Schufa gespeicherten Daten – das umfasst positive als auch negative Einträge – können Rückschlüsse auf die Kreditwürdigkeit, die Bonität, der Verbraucher gezogen werden. Die Schufa stuft die Kreditwürdigkeit anhand eines Scoring-Werts ein.

Dessen Höhe gibt eine Information über die Zahlungsbereitschaft des Kunden und somit auch über das Risiko eines möglichen Zahlungsausfalls.

Je höher der Wert, desto höher die Kreditwürdigkeit. Ein niedriger Wert steht für ein höheres Zahlungsausfallrisiko. Dieser Scoring-Wert bestimmt maßgeblich Ihre Möglichkeiten, Kreditverträge abzuschließen und größere Anschaffungen zu tätigen.

Sie sollten regelmäßig prüfen, welche Daten die Schufa über Sie gespeichert hat und ob diese richtig sind. Dazu können Sie eine kostenlose Selbstauskunft anfordern (siehe unten).

Gut zu wissen: Schufa ist eine Abkürzung für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" und nicht, wie viele denken, für "Schuldenfalle". Die Schufa ist keine staatliche Stelle, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Sie ist die größte Wirtschaftsauskunftei Deutschlands. Darüber hinaus gibt es aber auch weitere, etwa Crif Bürgel oder Creditreform.

Wie bekomme ich eine kostenlose Schufa-Auskunft?

Die Schufa muss Ihnen auf Anfrage mindestens einmal jährlich Auskunft über die gespeicherten Daten erteilen. "Man kann theoretisch auch öfter als einmal jährlich eine Datenkopie anfordern", sagt Birgit Vorberg von der Verbraucherzentrale NRW.

Doch sie gibt zu bedenken: "Wird wiederholt nachgefragt, kann die Auskunftei aber ein Entgelt für die weiteren Kopien verlangen." Das gelte aber nicht, wenn man falsche Daten beanstandet und verlangt hätte, dass diese gelöscht werden (siehe unten). In dem Fall könne man eine kostenlose Selbstauskunft anfordern, um zu kontrollieren, ob die falschen Einträge gelöscht oder korrigiert wurden, so Vorberg.

Die kostenlose Selbstauskunft heißt aber nicht so, sondern "Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO". "Der Name klingt neutral, dabei ist die Datenkopie die umfangreichste Selbstauskunft, die Verbraucher bekommen können", sagt Vorberg. Sie enthält alle Daten, die die Schufa über Sie gespeichert hat.

Wichtig: Die Schufa sendet Ihnen die Selbstauskunft per Post zu. Benötigen Sie diese online, müssen Sie auf ein kostenpflichtiges Angebot der Schufa zurückgreifen.

Sie können die kostenlose Selbstauskunft online beantragen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  • Schritt 1: Wenn Sie auf der Seite "meineSCHUFA.de" sind, beachten Sie nicht die Angebote der Schufa oben. Stattdessen scrollen Sie ganz nach unten bis zu einem dunkelgrauen Bereich mit dem Eintrag "Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO" (ganz rechts). Klicken Sie auf den Link "Datenkopie bestellen". Gehen Sie nun weiter zu Schritt 2.
  • Schritt 2: Klicken Sie im Reiter "Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO" auf "Jetzt beantragen". Es öffnet sich eine Seite mit dem Titel "Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) anfordern".
  • Schritt 3: Geben Sie nun die angeforderten Daten ein – Anrede, Name, Geburtsdatum und Adresse, ggf. auch frühere Adressen oder einen Zweitwohnsitz. Eine Ausweiskopie müssen Sie nicht zwangsläufig hochladen, das ist optional. Die Kopie soll der Schufa helfen "weitere Rückfragen zu vermeiden und Ihren Antrag schneller zu bearbeiten". Geben Sie unten noch den geforderten Sicherheitscode aus dem grauen Feld an und klicken Sie auf "Weiter".
  • Schritt 4: Nun öffnet sich eine Seite, auf der Sie Ihre Daten nochmals überprüfen können. Sollten Sie sich vertippt haben, können Sie die Daten nochmals ändern. Stimmt alles, klicken Sie auf "Absenden".
  • Schritt 5: Nun sendet die Schufa Ihnen die "Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO" zu, die Ihnen als Selbstauskunft dient.

Gut zu wissen: Alternativ zu Schritt 1 oben können Sie auch auf diesen Link klicken. Dann kommen Sie ebenfalls zum Antrag auf die Datenkopie. Jetzt gehen Sie zu Schritt 2 über.

Welche Selbstauskünfte bietet die Schufa noch?

Auf der Seite der Schufa können Sie neben der kostenlosen Selbstauskunft noch verschiedene Selbstauskünfte anfordern, die aber etwas kosten.

So bietet die Schufa unterschiedliche Pakete mit unterschiedlichen Preisen. Es gibt die Pakete "meinSchufa kompakt", das "meinSchufa plus" und das "meinSchufa premium" – die Preise reichen von 3,95 Euro bis 6,95 Euro monatlich bei einem Jahresabo. Dazu kommen noch einmalige Gebühren.

Daneben bietet das Unternehmen noch eine "Schufa-Bonitätsauskunft" an, die sich speziell etwa an Vermieter richten soll. Diese kostet einmalig 29,95 Euro.

Reicht die kostenlose Schufa-Auskunft für Vermieter?

Vermieter lassen sich von künftigen Mietern neben den letzten drei Gehaltsabrechnungen auch eine Auskunft über ihre Bonität vorlegen. Damit möchte der Vermieter das Risiko von Mietausfällen vermeiden. In diesem Fall ist die kostenlose Schufa-Auskunft völlig ausreichend.

Doch beachten Sie: Auf der kostenlosen Datenkopie finden Sie auch Angaben, die Ihr Vermieter nicht wissen muss. Dazu zählen etwa Konto- oder Kreditkartennummer. Schwärzen Sie diese Angaben, bevor Sie ihrem Vermieter die Schufa-Selbstauskunft geben.

Verbraucherschützerin Vorberg rät: "Wer eine geschwärzte Datenkopie verwenden möchte, sollte abwägen. Wird zu viel unkenntlich gemacht, kann dies Vermieter auch stutzig machen."

Im Zweifelsfall sollten Sie auf die Schufa-Bonitätsauskunft für 29,95 Euro zurückgreifen. Das aber kritisiert Vorberg. "Es ist höchst fragwürdig, dass Verbraucher knapp 30 Euro für die Auskunft über Daten, die die Schufa über sie sammelt, zahlen müssen."

Welche Informationen sammelt die Schufa?

Die Schufa erhebt zunächst allgemeine persönliche Daten:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • aktuelle und frühere Wohnorte

Außerdem speichert die Schufa Informationen zu:

  • Mahn- und Inkassoverfahren
  • eidesstattlichen Versicherungen
  • Kontoeröffnungen
  • Verträgen und Krediten

Welche Daten darf die Schufa nicht speichern?

Die Schufa darf viele Daten sammeln. Doch einige Angaben sind tabu:

  • Einkommen
  • Vermögen
  • Arbeitgeber
  • Familienstand

Wie lange werden Ihre Daten bei der Schufa gespeichert?

Die von der Schufa erfassten Daten zum Kredit- und Zahlungsverhalten von Verbrauchern werden zeitlich befristet gespeichert. Maßgeblich ist jeweils das Ende des Kalenderjahres. Danach werden sie gelöscht.

  • 12 Monate: Anfragen zu Handyvertrag, Kreditkonditionen oder Girokonto
  • Drei Jahre: Informationen zu abbezahlten Krediten, Auszüge aus amtlichen Schuldnerverzeichnissen – zum Beispiel eidesstattliche Versicherungen

"Die Schufa beruft sich bei den meisten gespeicherten Daten auf die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren", erklärt Verbraucherschützerin Vorberg. "Das führt dazu, dass viele Verbraucher drei Jahre lang nach einer Privatinsolvenz Probleme haben, einen Kredit oder eine Wohnung zu bekommen. Das darf nicht sein."

Sie können die Daten aber auch vorzeitig löschen lassen. Das ist ebenfalls möglich, wenn die Daten schlicht falsch sind. Lesen Sie hier, wie Sie die gespeicherten Daten bei der Schufa löschen lassen.

Besonders ärgerlich ist es, sollte Ihnen durch fehlerhafte Daten negative Konsequenzen drohen, etwa Ihre Kreditkarte gesperrt werden. So wurden einem Mann gar 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen, weil die Schufa-Daten falsch waren. Hier erfahren Sie, wie Sie Widerspruch gegen die Bonitätsdaten einlegen können.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • SCHUFA Holding AG
  • Gespräch mit Birgit Vorberg, Verbraucherzentrale NRW
  • advocado.de
  • Finanztip
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