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Wichtiges Urteil: Das ändert sich jetzt für Rentner beim Steuerbescheid


Nach wichtigem Urteil
Das ändert sich jetzt für Rentner beim Steuerbescheid

Von t-online, mak

Aktualisiert am 01.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Ältere Mann mit Unterlagen (Symbolbild): Steuerbescheide, denen eine Doppelbesteuerung zugrunde liegen könnte, ergehen nur noch vorläufig.Vergrößern des BildesSteuerbescheide, denen eine Doppelbesteuerung zugrunde liegen könnte, ergehen nur noch vorläufig. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Ende Mai fiel ein wichtiges Urteil zur Mehrfachsteuer für Rentner: Demnach muss die Berechnungsweise angepasst werden. Jetzt ändert sich auch der Steuerbescheid für Senioren.

Steuerbescheide, denen womöglich eine Doppelbesteuerung von Renten zugrunde liegt, ergehen künftig nur noch vorläufig. Das heißt, dass der Bescheid nicht endgültig ist und noch geändert werden kann, Betroffene müssen folglich auch keinen Einspruch mehr dagegen einlegen. Das geht aus einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums hervor, das t-online vorliegt.

Von den neuen Steuerbescheiden betroffen sind demnach alle Menschen, die seit 2005 Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus einer landwirtschaftlichen Alterskasse oder von einem berufsständischen Versorgungswerk beziehen oder eine Rürup-Rente erhalten und deren Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind.

Das heißt, es geht um Steuerfestsetzungen, die künftig geschehen – sich möglicherweise aber auch auf frühere Steuerzahlungen beziehen. Vor allem spielt es aber für künftige Senioren eine wichtige Rolle. Das Schreiben richtet sich an die obersten Finanzbehörden der Länder; es gilt ab sofort.

Im Frühjahr teilte das Finanzministerium auf eine FDP-Anfrage mit, dass 142.000 Rentner Einspruch gegen ihren Steuerbescheid eingelegt haben, weil sie eine Doppelbesteuerung vermuteten. Die Zahl dürfte deutlich gestiegen sein.

Oberstes Steuergericht fällte wegweisendes Urteil

Hintergrund für die Anpassung der Steuerbescheide ist eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs von Ende Mai. Deutschlands oberstes Steuergericht hatte damals neue Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung festgelegt. Wie die Finanzämter bislang gerechnet haben, käme es in der Zukunft für zahlreiche Rentner zu einer doppelten Besteuerung.

Das heißt: Die Rente, die steuerfrei ist, wäre in der Summe kleiner als die zusammengerechneten Rentenbeiträge aus dem versteuerten Einkommen. Dass Senioren doppelt zur Kasse gebeten werden, ist jedoch verboten. Warum genau und wie die Rentensteuer künftig angepasst werden soll, lesen Sie hier.

Schon jetzt gibt es Berechnungen, welche Senioren vor allem von einer doppelten Rentenbesteuerung betroffen sein könnten. Schauen Sie hier nach, ob auch Sie betroffen sein könnten.

Steuerbescheide können sich ändern

Bei diesem Vorläufigkeitsvermerk, der nun gilt, müssen die Finanzämter zudem einen Hinweis anfügen, dass sie gegebenenfalls weitere Infos benötigen. Das gilt, wenn der Steuerbescheid "zu Ihren Gunsten zu ändern" sei.

"Von Amts wegen kann ich Ihren Steuerbescheid nicht ändern, weil mir nicht alle erforderlichen Informationen vorliegen", heißt es darin. Senioren müssen also weitere Infos nachreichen, wenn das Finanzamt diese anfordert.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Schreiben des Bundesfinanzministeriums
  • Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
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