t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenRatgeberBeruf & KarriereArbeitslosigkeitArbeitslosengeld

Nahtlosigkeitsregelung zum Arbeitslosengeld: Was Sie wissen sollten


Ratgeber bei Arbeitsunfähigkeit
Nahtlosigkeitsregelung und Arbeitslosengeld: Das sollten Sie wissen

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 15.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Betrag des Arbeitslosengeldes hängt von Ihrem Einkommen der letzten 52 Wochen ab.Vergrößern des BildesArbeitslosengeld: Der Betrag hängt von Ihrem Einkommen der letzten 52 Wochen ab. (Quelle: DMEPhotography/Getty Images)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Sind Sie bereits über längere Zeit krank, können Sie mit der Nahtlosigkeitsregelung für Arbeitslosengeld die Zeit bis zur Rentenzahlung überbrücken.

Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit kann die Bezugsdauer von Krankengeld auslaufen, bevor die Rentenversicherung über eine Erwerbsminderungsrente entschieden hat. Die Nahtlosigkeitsregelung sieht vor, dass Sie auch dann Arbeitslosengeld beziehen können, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind. Sie dient zur Überbrückung von Versorgungslücken, wenn Sie für die Agentur für Arbeit nicht zur Verfügung stehen.

Was ist die Nahtlosigkeitsregelung?

Die Nahtlosigkeitsregelung soll nach § 145 SGB III einen nahtlosen Übergang von einer längeren Arbeitsunfähigkeit in die Erwerbsunfähigkeitsrente ermöglichen. Arbeitslosengeld wird in der Regel nur dann gezahlt, wenn Arbeitnehmer täglich mindestens drei Stunden erwerbsfähig sind. Die Nahtlosigkeitsregelung sieht jedoch eine Ausnahme vor. Sie greift dann, wenn die Dauer für den Bezug von Krankengeld von 78 Wochen bereits ausgeschöpft ist und die Rentenversicherung noch nicht über die Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente entschieden hat.

Sie erhalten ein nahtloses Arbeitslosengeld auch dann, wenn Sie täglich weniger als drei Stunden arbeiten können. Die Nahtlosigkeitsregelung vermeidet, dass Menschen Sozialversicherungsleistungen verwehrt werden, wenn Agentur für Arbeit und Rentenversicherung unterschiedlicher Ansicht über die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen sind. Denn die Agentur für Arbeit darf die Zahlung von Arbeitslosengeld nicht einfach ablehnen.

Voraussetzungen für das Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld

Damit das Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld gezahlt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Rentenversicherung darf noch nicht über Erwerbsminderungsrente entschieden haben.
  • Verminderte Leistungsfähigkeit, bei der Sie nicht mehr als 15 Stunden wöchentlich arbeiten können, muss mindestens seit sechs Monaten vorliegen.
  • Sie sind beschäftigungslos oder können bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis Ihre Tätigkeit seit mehr als sechs Monaten nicht mehr ausüben.
  • Sie haben in den letzten 30 Monaten vor Beantragung des Arbeitslosengeldes mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gestanden.
  • Sie haben eine Erwerbsminderungsrente oder eine Maßnahme zur beruflichen Wiedereingliederung beantragt.

Höhe und Dauer der Zahlung von Arbeitslosengeld bei Nahtlosigkeitsregelung

Wie hoch Ihr Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld ist, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen in den letzten 52 Wochen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit war. Was Sie aufgrund der verminderten Leistungsfähigkeit verdienen könnten, ist für die Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht relevant. Bekommen Sie eine Rente oder ein Übergangsgeld und war das Arbeitslosengeld höher, erhalten Sie vom Arbeitslosengeld nur die Differenz.

Das Arbeitslosengeld erhalten Sie bis zur Feststellung einer Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung, längstens jedoch bis zum Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld. Sie können maximal 24 Monate lang Arbeitslosengeld erhalten. Einen Urlaubsanspruch haben Sie nicht mehr. Nehmen Sie noch Ihren Resturlaub nach dem Ende der Krankschreibung, kann der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfallen.

Verwendete Quellen
  • betanet.de: "Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit" (Stand: 17.11.2022)
  • sovd-sh.de: "Mit der Nahtlosigkeitsregelung zum Arbeitslosengeld – das sollten Sie jetzt wissen" (Stand: 26.09.2019)
  • vdk.de: "Lückenlos zum Arbeitslosengeld I" (Stand: 06.02.2023)
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website