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Kurz vor Aussteuerung gesund schreiben lassen: Das sollten Sie beachten


Langzeitkrank
Aussteuerung: Wenn die Krankenkasse nicht mehr zahlt

t-online, Daniela Hast

Aktualisiert am 20.11.2023Lesedauer: 3 Min.
Eine Aussteuerung erfolgt nach über 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit.Vergrößern des BildesAussteuerung: Nach wochenlanger Krankschreibung endet die Krankengeldzahlung automatisch. (Quelle: Pongchart/Getty Images)
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Nach 78 Wochen Krankheit droht die sogenannte Aussteuerung. Um weiterhin Sozialleistungen zu bekommen, müssen Sie unbedingt aktiv werden.

Wenn Sie schon länger erkrankt und deshalb arbeitsunfähig sind, machen Sie sich wahrscheinlich unter anderem Gedanken darüber, wie es nach der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder nach Ablauf des Krankengeldes weitergeht. Wir zeigen Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten sowie Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer.

Krankengeld beantragen

Grundsätzlich steht jedem Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung zu. Das heißt, das übliche Gehalt wird sechs Wochen lang gezahlt. Sollten Sie darüber hinaus weiter arbeitsunfähig sein, greift das Krankengeld. Je nach Krankenkasse müssen Sie den Antrag entweder selbständig anfordern oder bekommen ihn automatisch zugesandt.

Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, wenn Sie den Antrag noch nicht erhalten haben, damit eine lückenlose Zahlung gewährleistet wird. Die Höhe des Krankengeldes entspricht jedoch nicht der vollen Höhe Ihres Lohns oder Gehalts. Sie haben grundsätzlich 18 Monate (72 Wochen) Anspruch auf Auszahlung des Krankengeldes.

Aussteuerung soll soziale Härten vermeiden

Sind Sie länger als 78 Wochen arbeitsunfähig (sechs Wochen Lohnfortzahlung plus 72 Wochen Krankengeld), kommt der Zeitpunkt der Aussteuerung. Das bedeutet nichts anderes als von einem Sozialsystem in ein anderes zu wechseln, in diesem Fall vom Krankengeld in das Arbeitslosengeld.

Hintergrund der Regelung ist, dass der Rentenversicherungsträger oft lange nach dem Zeitpunkt der Aussteuerung noch nicht entschieden hat, ob Sie eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Um soziale Härten zu vermeiden, soll das fehlende Einkommen durch Sozialleistungen ersetzt werden. Der lückenlose Übergang vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld soll das ermöglichen.

Nahtlosigkeitsregelung beachten

Als leistungsgeminderte Person werden Sie bei Anspruch auf das Nahtlosigkeits-Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit unverzüglich aufgefordert, innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Wird die Frist eingehalten, haben Sie im Anschluss an das Krankengeld Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Dabei handelt es sich um eine besondere Form des Arbeitslosengeldes, das solange gezahlt wird, bis die nachfolgende Leistung, beispielsweise die Erwerbsminderungsrente, beginnt. Diese Regelung wird auch Nahtlosigkeitsregelung genannt. Im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung nach Paragraf § 145 des SGB III gilt, dass alle Sozialleistungen nun über die Bundesagentur für Arbeit abgerechnet werden.

Achten Sie besonders darauf, kurz bevor die Zahlung des Krankengeldes endet, dass Sie von Ihrer Krankenkasse angeschrieben werden. Falls nicht, rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an. Das Schreiben der Krankenkasse, aus dem unter anderem der Zeitraum Ihres Krankengeldbezugs hervorgeht, ist dem Antrag auf Arbeitslosengeld beizufügen. Außerdem müssen Sie sich auch weiterhin krankschreiben lassen.

Ärztlichen Rat einholen

Ein „Gesundschreiben“ existiert in dem Sinne nicht. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes kann nur als Prognose angesehen werden. Sollten Sie sich wieder arbeitsfähig fühlen, gehen Sie Ihrer Arbeit wieder wie gewohnt nach oder nutzen die Möglichkeit der „stufenweise Wiedereingliederung“. Diese können Sie gemeinsam mit Ihrem Hausarzt beantragen.

Möglicherweise haben Sie Sorge vor der Aussteuerung und Sie gehen Ihrer Arbeit wieder nach, obwohl Sie noch nicht gesund sind. Es ist empfehlenswert, sich ärztlichen Rat einzuholen. Außerdem ist Folgendes zu beachten: Sollten Sie vor dem Ablauf einer Drei-Jahres-Frist erneut aufgrund der gleichen Erkrankung arbeitsunfähig werden, haben Sie keinen beziehungsweise nur noch die verbleibende Zeit Anspruch auf Krankengeld, die Sie vorher nicht ausgeschöpft haben. Auch die Lohnfortzahlung entfällt.

Dauer der Zahlung von Arbeitslosengeld

Die Dauer der ALG-I-Zahlung richtet sich nach Ihrem Alter und danach, wie lange Sie sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Nach sechs bis 24 Monaten endet auch die ALG-I-Zahlung und Sie müssen Bürgergeld (ehemals Hartz IV) beantragen. Wichtig ist, dass Sie eine lückenlose Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit vorlegen können.

Des Weiteren wird die Bundesagentur für Arbeit nach einiger Zeit prüfen, ob Sie in der Lage sind, eine andere berufliche Tätigkeit auszuüben als die, die Sie erlernt beziehungsweise zuletzt ausgeübt haben. Eventuell werden Sie entweder von Ihrer Krankenversicherung oder von der Bundesagentur für Arbeit zu einer Reha-Maßnahme aufgefordert. Sollten Sie der Aufforderung nicht nachkommen, könnten Sie damit die Zahlung von ALG-I gefährden.

Verwendete Quellen
  • vdk.de: "Krankengeld läuft aus, was dann?" (Stand: 05.10.2022)
  • test.de: "Nach dem Krankengeld: Wenn die Kasse nicht mehr zahlt" (Stand: 04.11.2021)
  • Eigene Recherche
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