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Krankmeldung verlängern ohne Arztbesuch: Alle Infos


Online-Sprechstunde
Krankmeldung per Klick: So funktioniert die Verlängerung digital

t-online, Daniel Geradtz

Aktualisiert am 12.03.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0391728066Vergrößern des BildesInzwischen bieten viele Hausärzte auch eine Online-Sprechstunde an. (Quelle: IMAGO/Uwe Umstätter/imago-images-bilder)
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In Zeiten voller Wartezimmer wollen viele Patienten ihre Krankmeldung verlängern, ohne einen Arzt besuchen zu müssen. Dafür gelten aber besondere Regeln.

Die Corona-Pandemie hat einige Abläufe im deutschen Gesundheitssystem revolutioniert. So konnten sich Arbeitnehmer per Telefon krankschreiben lassen sowie telefonisch eine Folgebescheinigung erhalten. Und es gibt inzwischen noch eine Möglichkeit, eine Krankmeldung ohne Arztbesuch zu verlängern.

Krankmeldung in der Onlinesprechstunde verlängern

Fühlen Sie sich nach dem Ablauf der Erstmeldung weiterhin nicht gesund und wollen keine Arztpraxis aufsuchen, können Sie die Videosprechstunde nutzen, um eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu erhalten. Anders als bei der telefonischen Krankschreibung muss der Patient dafür dem behandelnden Arzt nicht bekannt sein. Sie können sich also einen Mediziner aussuchen, der diesen Service anbietet.

Es gibt aber eine andere wichtige Voraussetzung: Die erste Krankmeldung eines unbekannten Patienten muss zwingend nach einer persönlichen Untersuchung durch einen Arzt ausgestellt worden sein. Somit ist sichergestellt, dass es eine Verdachtsdiagnose gibt. Diese kann mittels einer Anamnese in einer Onlinesprechstunde nur bedingt gestellt werden.

Onlinesprechstunde bietet keine Garantie für Krankschreibung

Ein Arzt kann einen unbekannten Patienten bei einem Onlinetermin maximal für drei Tage krankschreiben. Handelt es sich um einen Bestandspatienten, dann darf die AU bis zu sieben Tage lang gelten.

Patienten sollten sich allerdings nicht darauf verlassen, dass sie bei einer Onlinesprechstunde tatsächlich eine Krankmeldung des Arztes erhalten. Das ist in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU-RL) festgelegt. Stellt ein Arzt im virtuellen Austausch keine hinreichenden Befunde für eine Krankmeldung fest, muss er den Patienten auf eine persönliche Untersuchung in einer Arztpraxis verweisen.

Zwei Online-Krankschreibungen sind nicht möglich

Laut der AU-RL können Patienten auch ihre erste Krankmeldung in einer Videosprechstunde erhalten. Dazu müssen sie dem behandelnden Arzt allerdings bekannt sein. Für eine Folgebescheinigung ist ein persönlicher Besuch bei einem Arzt erforderlich.

Viele Arbeitnehmer können auf eine AU verzichten, wenn ihr Arbeitgeber erst ab dem vierten Krankheitstag eine Meldung verlangt. Diese Regelung ist nicht einheitlich und im jeweiligen Arbeitsvertrag festgehalten. Wer eine Erstmeldung einreicht, muss eine Folgebescheinigung vorlegen, wenn der Ausfall über den Zeitraum hinausgeht.

Verwendete Quellen
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