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Kündigung | Selbst kündigen wegen Krankheit: Das sollten Sie beachten


Arbeitsrecht
Selbst kündigen wegen Krankheit: Das sollten Sie beachten

t-online, Ines Richter

22.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Wenn Sie auf Rat eines Arztes kündigen, können Sie eine Abfindung erhalten.Vergrößern des BildesWenn Sie selbst wegen Krankheit kündigen wollen, lassen Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen. (Quelle: fizkes/Getty Images)
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Bestimmte Situationen am Arbeitsplatz können dazu führen, dass Arbeitnehmer krank werden. Wann ist es sinnvoll, selbst zu kündigen?

Ihr Arbeitgeber kann Ihnen wegen einer Krankheit nur dann kündigen, wenn Sie Ihre Aufgaben nicht mehr im vollen Umfang ausführen können. Für die krankheitsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber müssen schwerwiegende Gründe vorliegen.

Stress am Arbeitsplatz, Mobbing oder schlechte Arbeitsbedingungen können dazu führen, dass Arbeitnehmer erkranken. Es ist in solchen Fällen naheliegend, dass Sie eine Eigenkündigung wegen Krankheit einreichen.

Eigenkündigung wegen Krankheit hat Vorteile für Arbeitgeber

Sie sollten es sich aber gut überlegen, ob Sie wegen einer Krankheit selbst Ihr Arbeitsverhältnis kündigen. Fühlen Sie sich an Ihrem Arbeitsplatz nicht mehr wohl, sind Sie überlastet und leiden Sie vielleicht unter Depressionen oder Burnout, sollten Sie zuerst einen Arzt konsultieren. Kündigen Sie wegen einer Krankheit selbst, hat das für den Arbeitgeber Vorteile:

  • Er muss Ihnen keine Abfindung zahlen.
  • Er spart Sozialabgaben.
  • Ihm bleibt ein Rechtsstreit erspart, da Sie keine Kündigungsschutzklage einreichen.
  • Er muss Sie nicht wiedereinstellen, wenn Sie einen Rechtsstreit gewinnen würden.

Kündigt Ihnen der Arbeitgeber, kann er einen Aufhebungsvertrag anbieten, um eine Abfindung zu umgehen. Da die Agentur für Arbeit bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld verhängt, sollten Sie darauf aber nicht eingehen. Handeln Sie auch nicht voreilig, wenn Ihnen der Arbeitgeber rät, aufgrund Ihrer Krankheit selbst zu kündigen.

Arbeitslosengeld bei krankheitsbedingter Eigenkündigung

Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber aufgrund einer Krankheit, haben Sie sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld. Anders sieht es bei einer Eigenkündigung aus. In der Regel tritt eine Sperrfrist bei der Zahlung von Arbeitslosengeld ein. Diese kann bis zu zwölf Wochen dauern.

Ärztliches Attest bei der Agentur für Arbeit vorlegen

Damit Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn Sie wegen einer Krankheit selbst kündigen, sollten Sie ein ärztliches Attest vorlegen. So können Sie belegen, dass Ihre Leistungsfähigkeit krankheitsbedingt nicht mehr gegeben ist. Die Arbeit ist nicht mehr zumutbar, das ist ein wichtiger Kündigungsgrund.

Eine Eigenkündigung auf Anraten des Arztes wegen psychischer Krankheit ist möglich. Muster für die Kündigung finden Sie im Internet. Erwähnen Sie in Ihrer Kündigung, dass Sie auf Anraten Ihres Arztes kündigen und aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, Ihr Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

Eigenkündigung nur als letzter Ausweg

Sie sollten wegen Krankheit nur dann selbst kündigen, wenn es keinen anderen Ausweg gibt. Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie Anzeichen von Depressionen oder Burnout verspüren. Er kann Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.

Eine krankheitsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber ist für viele Arbeitnehmer eine unangenehme Situation. Sie haben aber die Chance auf eine Abfindung und müssen keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld befürchten.

Verwendete Quellen
  • formblitz.de: "Eigenkündigung wegen Krankheit – so gehen Sie am besten vor" (Stand: 07.09.2023)
  • betanet.de: "Krankheitsbedingte Kündigung" (Stand: 11.10.2021)
  • karrierebibel.de: "Arbeitsamt Sperre: Umgehen, verkürzen, vorbeugen – alle Tipps" (Stand: 23.11.2021)
  • Eigene Recherche
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