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Vermögenswirksame Leistungen im öffentlichen Dienst: Das ist wichtig


Renten-Bonus im öffentlichen Dienst
Vermögenswirksame Leistungen: So nutzen Sie sie

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 01.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Vertrag über Vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber im öffentlichen Dienst führt zu vielerlei Vorteilen.Vergrößern des BildesAls Angestellter im öffentlichen Dienst führt ein Vertrag über vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber zu vielerlei Vorteilen. (Quelle: Lordn/getty-images-bilder)
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Die meisten Angestellten haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen im öffentlichen Dienst. Doch nur bestimmte Sparformen sind förderfähig.

Sie sind im öffentlichen Dienst beschäftigt? Dann haben Sie in der Regel Anspruch auf einen Zuschuss zur Altersvorsorge von Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie eine bestimmte Einkommensgrenze pro Jahr nicht überschreiten, können Sie für bestimmte Sparformen eine Arbeitnehmersparzulage erhalten. Da der Arbeitgeberanteil bei vermögenswirksamen Leistungen (VL) im öffentlichen Dienst aber gering ausfällt, lohnt es sich, monatlich einen Eigenbeitrag zu zahlen.

Höhe der vermögenswirksamen Leistungen im öffentlichen Dienst

Grundlagen für vermögenswirksame Leistungen im öffentlichen Dienst sind das Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Für die meisten Beamten und Angestellten werden vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 6,65 Euro im Monat gezahlt.

Auszubildende im öffentlichen Dienst können vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 13,29 Euro im Monat erhalten. Einen Anspruch auf 40 Euro im Monat haben Angestellte, für die der Tarifvertrag der Sparkassen gilt.

Die vermögenswirksamen Leistungen können Sie bei der Personalabteilung beantragen. Dort müssen Sie auch mitteilen, wenn Sie die vermögenswirksamen Leistungen aufstocken möchten.

Vermögenswirksame Leistungen bei Teilzeit

Arbeiten Sie in Teilzeit, werden Ihnen die vermögenswirksamen Leistungen anteilig gezahlt. Was Sie bekommen, hängt davon ab, wie viele Wochenstunden Sie leisten. Sie erhalten also die Hälfte, wenn Sie 20 Stunden in der Woche arbeiten und die wöchentliche Regelarbeitszeit bei 40 Stunden liegt.

Arbeitnehmersparzulage bei VL im öffentlichen Dienst

Eine Arbeitnehmersparzulage können Sie über die Steuererklärung beantragen, wenn Ihr jährliches Einkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreitet. Diese staatliche Förderung können Sie noch bis zu vier Jahren rückwirkend beantragen, wenn Sie das bislang versäumt haben. Die Arbeitnehmersparzulage wird nur für folgende Sparformen gewährt:

  • VL-Fondssparen
  • Bausparvertrag
  • ETF (Exchange Traded Funds)
  • Tilgung von Bausparplänen

Auf eine Lebensversicherung oder einen Banksparvertrag erhalten Sie eine solche Förderung nicht. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 Prozent auf maximal 470 Euro im Jahr und beträgt damit maximal 43 Euro jährlich.

Nutzung von vermögenswirksamen Leistungen als betriebliche Altersversorgung

Gilt für Sie der Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber 6,65 Euro pro Monat an vermögenswirksamen Leistungen zahlen. Leisten Sie in jedem Monat einen Eigenbeitrag von 13 Euro, kann sich der Arbeitgeberanteil auf 50 Euro im Monat erhöhen.

Voraussetzung dafür ist, dass der Gesamtbetrag von 63 Euro im Monat im Rahmen der Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge fließt. Ihr Eigenanteil reduziert sich durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit noch weiter. Ohne Ihren Eigenanteil kann der Arbeitgeber maximal 26 Euro im Monat zahlen, wenn Sie sich für die Entgeltumwandlung entscheiden.

Verwendete Quellen
  • vbl.de: "Beschäftigte nach TV-V" (Stand: 06.07.2023)
  • vermögenswirksame-leistungen.de: "Vermögenswirksame Leistungen im öffentlichen Dienst" (Stand: 07.06.2023)
  • finanztip.de: "So sparst Du mithilfe Deines Arbeitgebers" (Stand: 21.06.2023)
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