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Bausparvertrag auszahlen lassen: Was Sie wissen sollten | Überblick


Ratgeber Bausparen
Bausparvertrag auszahlen lassen: Was Sie wissen sollten

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 31.05.2023Lesedauer: 3 Min.
Wenn Sie innerhalb von sieben Ihren Bausparvertrag kündigen, können Sie Ihre Prämien verlieren.Vergrößern des BildesWenn Sie innerhalb der Sparphase Ihren Bausparvertrag kündigen, können Sie Ihre Prämien verlieren. (Quelle: tommaso79/Getty Images)
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Haben Sie einen Bausparvertrag und möchten Sie über das Geld verfügen, können Sie ihn auszahlen lassen. Allerdings kann das mit Einbußen verbunden sein.

Bei einem Bausparvertrag müssen Sie kein Darlehen beanspruchen. Sie können sich das angesparte Geld auch auszahlen lassen. Sie sollten eine Frist beachten, da Sie bei einer vorzeitigen Auszahlung alle bereits erhaltenen Förderungen verlieren könnten. In jedem Fall müssen Sie den Bausparvertrag kündigen und die Auszahlung schriftlich beantragen.

Bausparvertrag in der Sparphase kündigen

Ändert sich Ihre Lebenssituation oder haben Sie einen finanziellen Engpass, können Sie einen vorhandenen Bausparvertrag noch in der Sparphase kündigen. Die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen möglich und muss schriftlich erfolgen.

Für Bausparverträge, die Sie vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, gilt eine siebenjährige Bindungsfrist. Die Bindungsfrist für alle diese Verträge ist somit spätestens am 1. Januar 2016 abgelaufen.

Wenn Sie Ihren Bausparvertrag kündigen wollen, der mit Wohnungsbauprämie gefördert wird und den Sie nach dem 1. Januar 2009 abgeschlossen haben, geht das immer zulasten der Prämie – es besteht hier keine Frist.

Verträge, die ausschließlich mit vermögenswirksamen Leistungen bespart wurden und für die eine Arbeitnehmersparzulage gewährt wurde, unterliegen der siebenjährigen Bindung.

Sie erleiden bei einer vorzeitigen Kündigung Verluste. Sie können den Bonuszins der Bausparkasse verlieren. Die Bausparkassen verlangen bei einer vorzeitigen Auszahlung oft einen Auszahlungsabschlag. Das passiert vor allem dann, wenn Sie die Kündigungsfrist nicht einhalten.

Bausparvertrag bei Zuteilungsreife auszahlen lassen

Ist Ihr Bausparvertrag hingegen zuteilungsreif, können Sie ihn ohne zusätzliche Kosten und ohne Verluste auszahlen lassen. Sie müssen kein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen und für die Kündigung keine Gründe angeben. Sie beantragen die Auszahlung des angesparten Guthabens.

Nach der Zuteilung haben Sie 15 Monate Zeit, um die Auszahlung zu beantragen. Die Bausparkasse kann Ihnen weitere sechs Monate Frist einräumen, wenn Sie die Frist von 15 Monaten verstreichen lassen. Das Guthaben wird Ihnen zusammen mit Zinsen ausgezahlt.

Ihr angespartes Guthaben können Sie beliebig verwenden. Sie müssen es nicht für Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen nutzen und keine Nachweise über die Verwendung erbringen.

Bei staatlich geförderten Verträgen kann das Guthaben allerdings auch bei Auszahlung nach Zuteilung nicht frei eingesetzt werden. Seit dem 1. Januar 2009 gilt hier die sogenannte ewige Bindung. Das heißt, es muss eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden, also Wohnungsbau, Sanierung oder Modernisierung.

Wie Sie die Auszahlung beantragen

Kündigen Sie Ihren Bausparvertrag vorzeitig oder lassen Sie ihn bei Zuteilungsreife auszahlen, kann Ihnen die Bausparkasse Formulare bereitstellen, die Sie ausfüllen müssen. Ist das nicht der Fall, können Sie selbst eine schriftliche Kündigung oder einen formlosen Antrag auf Auszahlung einreichen. Lesen Sie hier, wie ein formloser Antrag aussieht.

Auszahlungen nach Ablauf der Kündigungsfrist – das sind in der Regel sechs Monate – erfolgen ohne Abzug. Ohne Einhaltung der Kündigungsfrist fällt ein Kündigungsdiskont an – vergleichbar den Vorschusszinsen beim Sparbuch der Bank.

Ihre Kündigung oder Ihr Antrag sollte die folgenden Angaben enthalten:

  • Name und Adresse
  • Nummer des Bausparvertrags
  • Datum der Kündigung
  • Bankverbindung

Um sicher zu sein, dass die Kündigung tatsächlich bei der Bausparkasse eingeht, sollten Sie sie per Einschreiben schicken.

Steuern bei der Auszahlung eines Bausparvertrages

Lassen Sie einen Bausparvertrag auszahlen, müssen Sie keine Steuern zahlen. Haben Sie einen Freistellungsauftrag an die Bausparkasse gestellt, mussten Sie keine Steuern auf die Zinsen während der Ansparphase zahlen. Anderenfalls hat die Bausparkasse für Sie eine Abgeltungssteuer gezahlt. Sie können den Bausparvertrag in der Steuererklärung angeben und die zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückbekommen.

Bausparvertrag auszahlen mit Darlehen

Möchten Sie ein Darlehen auf Ihren Bausparvertrag in Anspruch nehmen, können Sie es zur Zuteilungsreife beantragen. Sie erhalten das angesparte Geld und das Darlehen ausgezahlt. Das Darlehen zahlen Sie während der Laufzeit in monatlich gleich hohen Raten zurück. Sondertilgungen sind jederzeit kostenlos möglich, damit Sie schneller wieder schuldenfrei sind.

Verwendete Quellen
  • finanztip.de: "So kommst Du raus aus dem Bausparvertrag" (Stand: 07.02.2023)
  • bausparvertrag-vergleich.de: "Bausparvertrag Zuteilung" (Stand: 17.05.2023)
  • Eigene Recherche
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