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Vegetarische Wurst darf in Frankreich nicht mehr Wurst heißen


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Auch Steaks betroffen
Vegetarische Wurst darf in Frankreich nicht mehr Wurst heißen

Von afp
01.07.2022Lesedauer: 1 Min.
Vegane und vegetarische Wurstersatzprodukte auf einem Teller (Symbolbild): In Frankreich dürfen sie nicht mehr Wurst genannt werden.Vergrößern des BildesVegane und vegetarische Wurstersatzprodukte auf einem Teller (Symbolbild): In Frankreich dürfen sie nicht mehr Wurst genannt werden. (Quelle: Heike Lyding/imago-images-bilder)
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Frankreich untersagt vegetarischen Produkten die Bezeichnung Wurst oder Steak. Die Fleischindustrie jubelt, Experten kritisieren die Entscheidung.

In Frankreich dürfen vegetarische Ersatzprodukte künftig nicht mehr als "Steak" oder "Wurst" vermarktet werden. "Die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit Fleisch und Fisch in Verbindung gebracht werden, zur Bezeichnung von Erzeugnissen, die nicht zum Tierreich gehören, wird nicht mehr möglich sein", heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Verordnung. Die Regel tritt demnach am 1. Oktober in Kraft.

Die fleischverarbeitende Industrie hatte seit Langem auf eine solche Regelung gepocht. Der Vorsitzende des Verbandes französischer Viehzüchter und Fleischverarbeiter, Jean-François Guilhard, begrüßte sie nun als "wesentlichen Schritt zugunsten der Informationstransparenz für die Verbraucher sowie des Erhalts unserer Produkte und unseres Know-hows".

Wissenschaftler sehen Schutz der Fleischindustrie

Onav, eine Vereinigung von Wissenschaftlern und Gesundheitsexperten, die sich auf Fleischalternativen spezialisiert haben, kritisierte hingegen, die Maßnahme diene eindeutig dem Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Fleischindustrie. Zugleich gefährde sie in Frankreich den Übergang zu nachhaltigeren und gesünderen pflanzlichen Alternativen zu Fleisch, dessen Produktion als höchst klimaschädlich gilt.

Die Vermarktungsvorgabe gilt nur für in Frankreich hergestellte Produkte. Bauernverbände forderten die Regierung in Paris deshalb auf, sich in Brüssel für eine EU-weite Regelung einzusetzen. Auf Basis einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gilt eine ähnliche Regelung EU-weit bereits für Ersatzprodukte für Milcherzeugnisse: Joghurt, Milch oder Käse auf pflanzlicher Basis dürfen bis auf wenige Ausnahmen nicht als solche vermarktet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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