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Corona-Impfung auf Kassenkosten? Betroffene müssen zunächst selbst zahlen


Nach Ende des Pandemiemodus
Corona-Impfungen noch nicht überall direkt auf Kassenkosten

Von dpa, nsa

Aktualisiert am 23.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Corona-Impfung: Wer braucht wie viele Pikse?Vergrößern des BildesCorona-Impfung: In einigen Regionen Deutschlands müssen Betroffene erst einmal selbst zahlen. (Quelle: iStock / Getty Images Plus/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Die letzten Corona-Maßnahmen sind inzwischen weggefallen. Wer sich jetzt gegen Corona impfen lassen will, muss die Kosten teils erst einmal selbst tragen.

Seit einigen Wochen gelten in Deutschland keine bundesweiten Alltagsvorgaben mehr zum Schutz in der Corona-Krise. Das Auslaufen der Corona-Bestimmungen zu Ostern war von vornherein im Infektionsschutzgesetz vorgesehen.

Neben den Sonderregelungen zur Einreise nach Deutschland und bei Klinik-Entlassungen sind damit auch die Krisenregeln zu den Corona-Impfungen passé. Das führt aktuell jedoch dazu, dass Corona-Impfungen noch nicht in allen Bundesländern direkt auf Kassenkosten zu bekommen sind.

Vergütung der Impfung noch nicht überall geregelt

Dafür nötige Einigungen zur Vergütung gab es bisher zunächst in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen, der Region Westfalen-Lippe und im Saarland, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Wo die Vergütung noch nicht geregelt ist, bekommen Patientinnen und Patienten demnach vorerst eine Privatrechnung. Diese müssen sie dann zur Erstattung bei der gesetzlichen Kasse einreichen.

Für privat krankenversicherte Personen sind die jeweiligen Vertragsbedingungen des privaten Krankenversicherungsunternehmens für den Anspruch auf COVID-19-Impfungen maßgeblich.

Geringe Nachfrage nach Corona-Impfungen

Die Vergütung für Corona-Impfungen wird seit dem Übergang vom vorherigen Krisenmodus in die reguläre Versorgung in den Praxen jeweils auf Landesebene zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen geregelt.

Rahmen für den Anspruch auf kostenlose Impfungen ist nun eine Richtlinie, die sich an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko) orientiert.

Laut einer Bundesverordnung sind Impfungen auf Kassenkosten aber weiterhin auch darüber hinaus möglich, wenn eine Ärztin oder ein Arzt es für medizinisch erforderlich hält. Die Mehrzahl der Impfungen gegen Covid-19 wird mittlerweile von niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Die einst stark nachgefragten Impfungen laufen jedoch seit langem nur noch schleppend.

Für wen werden Auffrischimpfungen empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) informiert in ihrer Covid-19-Impfempfehlung darüber, für wen sie die erste Auffrischungsimpfung sowie den zweiten Booster empfiehlt. Laut dem Bundesgesundheitsministerium kann darüber hinaus ein dritter Booster für bestimmte Personengruppen sinnvoll sein: "Bei älteren Personen kann es aufgrund der Immunoseneszenz sinnvoll sein, noch eine weitereImpfstoffdosis zu verabreichen, wenn die 2. Auffrischungsimpfung mehr als 6 Monate zurückliegt."

Ob sich eine weitere Immunisierung empfiehlt, sollten Betroffene demnach unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung individuell und nur gemeinsam mit einem Arzt besprechen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • www.bundesgesundheitsministerium.de: "Informationen zur COVID-19-Impfung"
  • Robert-Koch-Institut: "STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung"
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