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Preiserhöhung bei ExtraEnergie: Verbraucherschützer klagen


Wegen massiver Preiserhöhungen
Verbraucherschützer und Kunden verklagen Energieversorger

Von t-online, dom

Aktualisiert am 06.12.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0365846581Vergrößern des BildesEin Stromzähler liegt auf einem Bett aus Euroscheinen (Symbolbild): Viele Kunden ereilten im vergangenen Jahr Preiserhöhungen. (Quelle: IMAGO/Ulrich Wagner/imago)
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Extraenergie hat im Juli 2022 die Preise für Strom und Gas massiv angehoben. Die Verbraucherschützer halten das für rechtswidrig und ziehen vor Gericht.

Die Verbraucherzentrale hat den Energieversorger Extraenergie wegen angeblich rechtswidriger Preiserhöhungen verklagt. Mit Sammelklagen vor dem OLG Hamm wolle man Rückerstattungen für Kundinnen und Kunden erstreiten, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit.

Extraenergie hatte im Juli 2022 die Preise für Strom und Gas massiv angehoben – und das sogar bei geltenden Preisgarantien. "Die dreisten Preiserhöhungen von Extraenergie entbehren aus unserer Sicht jeder rechtlichen Grundlage", sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop. Verbraucher dürften nicht pauschal zur Kasse gebeten werden, weil sich die Einkaufspreise für einen Anbieter erhöht haben. "Es darf ihnen erst recht nicht das Versprechen einer Preisgarantie genommen werden", so Pop.

Aus Sicht der Verbraucherschützer sind die Preiserhöhungen von Extraenergie unzulässig, da der pauschale Verweis auf gestiegene Beschaffungskosten als Begründung nicht ausreiche. Sofern Kunden eine Preisgarantie vereinbart hatten, komme eine Erhöhung wegen gestiegener Beschaffungskosten ohnehin nicht in Betracht.

Mehr als 100.000 Kunden von Preiserhöhung betroffen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Begründung des Anbieters für das Brechen der Preisgarantien bereits im Frühjahr 2023 als nicht tragfähig bezeichnet. (Urteil vom 23. März 2023; Aktenzeichen I-20 U 318/22)

Bei der neu eingeführten Sammelklage (in Form einer Abhilfeklage) erhalten angemeldete Verbraucher im Erfolgsfall einen Schadenersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.

"Dennoch versucht Extraenergie weiterhin, die Forderungen gegenüber Verbrauchern durchzusetzen, zum Beispiel mit Inkassoschreiben", berichten die Verbraucherschützer. Sie nehmen an, dass mehr als 100.000 Kunden von den Preiserhöhungen betroffen sind.

Sich der Sammelklage des vzbv anzuschließen, kann viele Vorteile bringen. So verjährten durch die Teilnahme die Ansprüche auf Rückerstattungen nicht. Noch ist die Eintragung im Klageregister nicht möglich, informiert der vzbv. Das Register werde voraussichtlich in wenigen Wochen vom Bundesamt für Justiz (BfJ) geöffnet.

Aber schon jetzt können sich Betroffene hier für den News-Alert des vzbv anmelden. Dann werden sie über den Verlauf des Verfahrens informiert und erfahren, ab wann sie sich ins Klageregister eintragen können.

Erst vor wenigen Wochen hatte die Verbraucherzentrale den Fernwärmeanbieter Eon und Hansewerk Natur wegen angeblich rechtswidriger Preiserhöhungen verklagt. Mehr dazu lesen Sie hier.

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