t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeHeim & GartenBauenHausbau

Garage als Lagerplatz: Das darf nicht in die Garage


Tipps für mehr Platz
Stauraum in der Garage besser nutzen

t-online, rw

Aktualisiert am 16.07.2025Lesedauer: 3 Min.
Garage: Viele Flüssigkeiten sind in der Garage verboten.Vergrößern des Bildes
Garage: Viele Flüssigkeiten sind in der Garage verboten. (Quelle: Garsya/getty-images-bilder)
News folgen

Sie wollen Werkzeug, Reifen und Co. in der Garage lagern? Dann Obacht! Nicht alles darf dort stehen – einiges ist verboten oder sogar gefährlich.

Stauraum ist in vielen Haushalten Mangelware – selbst im großen Eigenheim. Wenn Keller, Dachboden und Geräteschuppen voll oder nicht vorhanden sind, bleibt oft nur die Garage als Lagermöglichkeit. Doch nicht alles, was hier reinpasst, ist dort auch gut aufgehoben. Einige Dinge sollten Sie lieber woanders lagern – aus Sicherheitsgründen.

Garagen sind keine Lager

Die Mindestgröße einer Garage oder eines Stellplatzes ist in der Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen (GarStVO) festgelegt. Doch selbst große Fahrzeuge füllen diesen Platz nicht vollständig aus. Meist bleibt im hinteren Bereich wertvoller Platz übrig. Der bietet sich ideal zum Lagern an – zum Beispiel für Werkzeuge, Gartengeräte oder Autoreifen.

Trotzdem darf dort nicht alles stehen. Verboten sind folgende Gegenstände:

  • Mülltonnen brauchen viel Platz. Außerdem kann der Müll unangenehm riechen und wird oft von Maden oder anderen ekligen Insekten bevölkert. Nicht der schönste Willkommensgruß, wenn man von der Arbeit nach Hause kommt. Mülltonnen stehen idealer im Vorgarten oder der Hofeinfahrt.
  • Frostempfindliche Flüssigkeiten wie Getränke, Farben oder Lasuren lagern im Keller besser als in unbeheizten Garagen – schließlich können hier im Winter die Temperaturen deutlich unter null Grad fallen, was wiederum den Stoffen schadet.
  • Bei leicht entzündlichen Stoffen wie Benzin, Lacken, Lösungsmitteln oder Pflanzenschutzmitteln besteht erhöhte Brandgefahr. Vor allem, wenn regelmäßig ein Motor gezündet wird. Diese Substanzen gehören in abschließbare, gut belüftete Räume, empfiehlt die Deutsche Heimwerker-Akademie.
    Ausnahme: Laut aktueller Garagenverordnung dürfen in Kleingaragen mit einer Fläche bis 100 Quadratmeter bis zu 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel gelagert werden – allerdings nur in "dicht verschlossenen, bruchsicheren und geeigneten Behältern". Geeignet sind zum Beispiel Metallkanister. Größere Mengen oder ungeeignete Behältnisse stellen ein Risiko dar – und können sogar rechtlich problematisch werden.
Symbol für das Nutzen von Künstlicher Intelligenzt-online-Assistent

Erhalten Sie Antworten aus Tausenden t-online-Artikeln.

0/150

Antworten können Fehler enthalten und sind nicht redaktionell geprüft. Bitte keine personenbezogenen Daten eingeben. Mehr Informationen. Bei Nutzung akzeptieren Sie unsere Datenschutzhinweise sowie unsere t-online-Assistent Nutzungsbedingungen.

Mit System zu mehr Ordnung

Richten Sie Ihre Garage clever ein, um den dort vorhandenen Stauraum bestmöglich zu nutzen. Regale aus Metall sind besonders robust und widerstandsfähig gegen Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen. Noch platzsparender sind Hängesysteme: An Wandleisten lassen sich Körbe, Haken oder Halterungen individuell anbringen – ideal für Fahrräder, Autoreifen oder Werkzeuge. Achten Sie dabei auf die Mindesthöhe der Hängesysteme. Andernfalls kann es beim unaufmerksamen Einparken zu Schäden am Fahrzeug kommen.

Wichtig

Bringen Sie seitliche Regale so an, dass sie beim Aussteigen nicht im Weg sind – sonst drohen Beulen am Auto oder am eigenen Kopf.

Auch der Platz unter der Decke kann sinnvoll genutzt werden – etwa für Dachgepäckträger oder Skier. Sie werden in einem Deckenlifter oder einer selbstgebauten Ablage aus Holzbalken aufbewahrt. Wichtig dabei: Die untere Kante sollte mindestens zwei Meter über dem Boden liegen – oder höher, je nachdem, wie hoch Ihr Fahrzeug ist. Beachten Sie bei der Montage auch die Tragfähigkeit von Decke und System.

Mietrechtlicher Hinweis: Besser alles in einem Vertrag

Bei einer gemieteten Garage regeln Mietvertrag und Nutzungsvertrag, was Sie in der Garage dürfen und was nicht. Wer dagegen verstößt, verliert womöglich die Garage – insofern es hierfür einen gesonderten Vertrag unabhängig vom Wohnungsmietvertrag gibt.

Besser ist deshalb ein einheitlicher Mietvertrag, der beides umfasst.

Übrigens

Bis jetzt sind Batteriespeichersysteme und jegliche Ladeinfrastruktur, die für Fahrzeuge (E-Bike, E-Roller, E-Fahrzeug) wichtig sind, in der Garage gestattet.

Auch der Platz unter der Decke kann sinnvoll genutzt werden – etwa für Dachgepäckträger oder Skier. Sie werden in einem Deckenlifter oder einer selbstgebauten Ablage aus Holzbalken aufbewahrt. Wichtig dabei: Die untere Kante sollte mindestens zwei Meter über dem Boden liegen – oder höher, je nachdem, wie hoch Ihr Fahrzeug ist. Beachten Sie bei der Montage auch die Tragfähigkeit von Decke und System.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...


Bleiben Sie dran!
App StorePlay Store
Auf Facebook folgenAuf X folgenAuf Instagram folgenAuf YouTube folgenAuf Spotify folgen


Telekom