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Trinkgeld für Handwerker: Höhe, Zeitpunkt und Ausnahmen | Ratgeber


Bäcker, Friseur, Monteur
Trinkgeld für Handwerker: So machen Sie es richtig

  • Jennifer Buchholz
Von Jennifer Buchholz

Aktualisiert am 12.10.2023Lesedauer: 2 Min.
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Bezahlung: Nicht in jeder Branche ist ein Trinkgeld üblich. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Bezahlung: Nicht in jeder Branche ist ein Trinkgeld üblich. (Symbolbild) (Quelle: pattilabelle/getty-images-bilder)

Ob die verstopfte Toilette oder die umständliche Montage der Einbauküche: Handwerker nehmen uns mühsame Aufgaben ab. Dürfen Sie ein Trinkgeld erhalten?

Klempner, Maler oder Fliesenleger führen ihre umfangreichen Arbeiten oft über mehrere Stunden oder gar Tage hinweg im Haus aus. Zwar stellen sie ihre Dienste auch in Rechnung. Ist es aber dennoch angebracht, ihnen zusätzlich ein Trinkgeld zu geben? Oder ist das nicht erlaubt?

Darf ich ein Trinkgeld geben?

Ja, Kunden dürfen Handwerkern ein Trinkgeld geben. Am besten geben Sie es den Arbeitern nach Vollendung ihrer Tätigkeit direkt und somit bar in die Hand.

Wie viel Trinkgeld ist angemessen?

Die Höhe des Trinkgeldes ist individuell und sollte anhand unterschiedlicher Faktoren berechnet werden. Zum einen am Aufwand der Arbeit, zum anderen am Ergebnis. Einen festen Wert gibt es nicht. Als höflich gelten allerdings fünf bis zehn Euro pro Handwerker für zwei Arbeitsstunden. Bei Servicedienstleistungen wie in der Gastronomie, beim Friseur oder Kosmetiker wird das Trinkgeld prozentual ausgerechnet. Hier geht man von sieben bis zehn Prozent des Rechnungsbetrages aus.

Muss das Trinkgeld versteuert werden?

In der Regel müssen angestellte Handwerker gemäß § 3 Nr. 51 Einkommenssteuergesetz (EStG) Trinkgelder nicht versteuern, wenn diese "anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist".

Ist der Handwerker allerdings freiberuflich, also selbst das ausführende Unternehmen beziehungsweise sein eigener Arbeitgeber, so muss er für das Trinkgeld sowohl Einkommens- als auch Umsatzsteuer zahlen.

Ausnahmen beachten

In einigen Branchen wird ein Trinkgeld manchmal allerdings vorab berechnet und mit auf der Rechnung aufgeführt. Dazu zählt beispielsweise das Metergeld beim Möbeltransportunternehmen oder eine Bedienpauschale in der Gastronomie. Somit bleibt es nicht immer Kunden überlassen, ob sie ein Trinkgeld geben möchten – und in welcher Höhe – oder nicht.

Was sind Handwerker?

Übrigens: Klempner, Schornsteinfeger, Kraftfahrzeugmechatroniker sind typische Handwerksberufe. Aber auch Gebäudereiniger, Bäcker und Fleischer sind Handwerker, die ihren Kunden unliebsame oder mühsame Arbeit abnehmen. Diesen Berufsgruppen können Verbraucher also ebenfalls ohne Bedenken ein Trinkgeld geben.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Dejure: "Einkommensteuergesetz", "Umsatzsteuergesetz"
  • Haubner
  • Haufe
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