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Gaspreiserhöhung? So kommen Sie aus dem Vertrag


Für viele wird es noch teurer
Gaspreiserhöhung? So kommen Sie aus Ihrem Vertrag

Von t-online, dom

11.01.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 169995262Vergrößern des BildesGasherd (Symbolbild): Den Gasanbieter zu wechseln, obwohl man in einem Laufzeitvertrag steckt, ist möglich. (Quelle: IMAGO/Fotostand / Freitag)
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An den Märkten gehen die Gaspreise auf Talfahrt, nur die Verbraucher spüren davon nichts. Wurde bei Ihnen sogar eine Preiserhöhung angekündigt? Was Sie dagegen tun können.

Obwohl die Einkaufspreise für Gas zuletzt auf Vorkriegsniveau gesunken sind (Stand: 2.1.), zahlen Verbraucher weiterhin hohe Preise. Vielen Kunden flattern sogar Briefe mit Preissteigerungen ins Haus. Sie wollen raus aus ihrem Vertrag? Dann können Sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. t-online erklärt, wie das geht.

Warum sinken die Preise für Kunden nicht?

Die meisten Energieversorger kaufen ihr Gas lange im Voraus ein, um so weniger anfällig für Preisschwankungen an den Märkten zu sein und um die Versorgung ihrer Kunden gewährleisten zu können.

Lieferverträge, die sie in den vergangenen Monaten geschlossen haben, kommen daher erst jetzt oder in den kommenden Monaten zum Tragen, und das zu deutlich ungünstigeren Konditionen. Im schlimmsten Fall heißt das: Während die Weltmarktpreise weiter fallen, könnten einige Anbieter ihre höheren Einkaufspreise an die Kunden weitergeben.

Umgekehrt bedeutet das, dass die günstigeren Preise an den Märkten erst mit Verspätung bei den Kunden ankommen. Experten rechnen mit einigen Wochen bis Monaten.

Wann komme ich aus einem Laufzeitvertrag raus?

Gehören Sie zu den Kunden, die jetzt tiefer in die Tasche greifen sollen und wollen das verhindern? Wenn der Gaspreis erhöht wird, können Sie Ihren Vertrag auch außerhalb der regulären Kündigungsfrist beenden und zu einem neuen Gasanbieter wechseln. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass dieses Sonderkündigungsrecht gilt, sobald der Anbieter die Preiserhöhung schriftlich mitgeteilt hat. Die Frist liegt hier meist bei zwei Wochen.

Wie prüfe ich einen Anbieterwechsel?

Ob sich der Wechsel des Anbieters tatsächlich lohnt, können Sie leicht herausfinden, indem Sie selbst im Internet recherchieren oder die Hilfe eines Wechseldienstleisters in Anspruch nehmen.

Das machen Wechseldienstleister: Wechselservices versprechen eine Tarifoptimierung und sagen zu, die Energielieferverträge ihrer Kunden regelmäßig zu optimieren. Der Service besteht also darin, für den Kunden laufend attraktive Strom- oder Gastarife zu finden und teils auch direkt zu vereinbaren. Bekannte und seriöse Anbieter sind laut Verbraucherzentrale SwitchUp, Cheapenergy24 und Wechselpilot.

So gehen Sie bei der Eigenrecherche vor: Auf verschiedenen Vergleichsportalen können Sie ganz leicht selbst einen guten Tarif heraussuchen. Ist ein passendes Angebot gefunden, sollten Sie aber noch einmal auf der Internetseite des Anbieters prüfen, ob sich deren Angaben auch tatsächlich mit denen im Tarifrechner decken.

Wie muss meine Kündigung aussehen?

Ob Wechselservice oder Eigenrecherche – wichtig ist in jedem Fall, dass Sie unbedingt selbst dem alten Versorger kündigen müssen, um die Frist zu wahren. Damit Ihre Sonderkündigung wirksam ist, muss sie in schriftlicher Form erfolgen, per E-Mail, Fax oder Brief. Im Betreff des Schreibens muss "Sonderkündigungsrecht" als Grund angegeben werden.

Wie schnell geht der Anbieterwechsel?

Der eigentliche Anbieterwechsel darf nicht länger als drei Wochen dauern. Damit ist allerdings nur das reine Wechselverfahren gemeint. Also ab dem Zeitpunkt, zu dem Ihr neuer Energieanbieter den Netzbetreiber kontaktiert. Und dann bleibt hoffentlich bald wieder etwas mehr im Geldbeutel übrig.

Ein wichtiger Hinweis der Verbraucherzentrale: Beachten Sie, dass nicht gesagt ist, dass nach einem Wechsel ein neuer Anbieter bei seinen aktuellen Tarifen bleibt.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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