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Bußgeld wegen Wärmepumpe möglich: Wann sie zu laut ist


Abstand und Lärm
Laute Wärmepumpe: Droht ein Abriss?


Aktualisiert am 22.05.2023Lesedauer: 3 Min.
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Wärmepumpe: Bei der Heizalternative kann es in absehbarer Zeit zu Problemen kommen. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Wärmepumpe: Bei der Heizalternative kann es zu Problemen kommen. (Symbolbild) (Quelle: welcomia/getty-images-bilder)

Ein Nachbarschaftsstreit wegen einer Heizung? Das kann tatsächlich vorkommen. Denn Wärmepumpen sind lauter, als viele denken.

Ein ständiges, dumpfes Brummen hallt ununterbrochen durch den Garten? Das kann auf Dauer zermürbend sein. Vor allem, wenn man auf seiner Terrasse entspannen oder nachts bei offenem Fenster schlafen möchte. Auslöser für das unentspannte Sonnenbaden oder die unruhigen Nächte kann eine Wärmepumpe sein. Denn die ist zwar klima-, aber nicht unbedingt nachbarfreundlich. Worauf ist zu achten? Und welche Strafen drohen, wenn die Heizalternative zu laut ist?

Laute Wärmepumpe: Droht ein Abriss?

Ist die Wärmepumpe zu laut und verstößt sie mit ihrem Geräuschpegel gegen das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), kann das Konsequenzen für ihren Besitzer nach sich ziehen. So kann für jeden Tag, an dem sie den Emissionsgrenzwert überschreitet, ein Bußgeld zwischen 100 und 750 Euro fällig werden.

Ein Bußgeld kann auch drohen, wenn die achtstündige Nachtruhe nicht eingehalten wird. Der Verstoß zieht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro nach sich. Bei einer zusätzlichen gesundheitlichen Schädigung anderer – beispielsweise Schlafmangel und die daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen – kann der Betrag auf bis zu 25.000 Euro steigen. Durchschnittlich liegt die Geldstrafe jedoch bei 5.000 Euro.

Grundlage für die Strafen ist unter anderem die "Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm). Der Besitzer der Wärmepumpe muss also darauf achten, dass er die Vorschriften, die in TA Lärm aufgeführt sind, einhält und entsprechende Maßnahmen dafür trifft.

Was ist TA Lärm?

TA Lärm ist eine Verwaltungsvorschrift, die auf dem § 48 BImSchG beruht. Sie soll sowohl die Nachbarschaft als auch die Allgemeinheit vor schädlichen Umwelteinflüssen schützen. In ihr enthalten sind beispielsweise Angaben, wie hoch die Schallemission in bestimmten Gebieten sein darf sowie Anweisungen, wie die Lärmbelästigung gemessen werden muss. Die Werte sind weiter unten in diesem Artikel aufgeführt.

Die Beweispflicht, dass das BImSchG und TA Lärm nicht eingehalten werden, obliegt jedoch den Nachbarn – also den Personen, die sich durch die Geräusche der Wärmepumpe gestört fühlen. Sie müssen dann mithilfe von Gutachtern und Lärmmessungen beweisen, dass die Heizalternative zu laut ist.

Haben sie ausreichend Beweise gesammelt, können sie gerichtlich gegen den Betreiber der Wärmepumpe vorgehen. Dieser muss dann für zusätzliche Schallschutzmaßnahmen sorgen oder im schlimmsten Fall das Gerät an einem anderen Ort aufstellen. Teilweise werden diese Maßnahmen zusätzlich zum Bußgeld auferlegt. Ein Abriss droht also nicht.

Darum sind einige Wärmepumpen lauter als andere

Die Schallemission, die von einer Wärmepumpe ausgeht, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Modell, der Heizleistung, dem Aufstellort.

Art der Wärmepumpe und Modell

Splitgeräte, bei denen ein Teil im Gebäude und der andere im Freien steht, sind leiser als Wärmepumpen, die draußen aufgestellt werden. Und auch bei qualitativ hochwertigen Heizsystemen ist die Schallemission meist geringer als bei vergleichbaren, jedoch günstigeren Modellen. Zudem sollte die Wahl lieber auf eine neue, optimierte Ausführung des gewünschten Modells fallen. Bei ihnen ist das Gehäuse meist schallisolierter als bei den Vorgängern.

Tipps

Wärmepumpen-Interessierte sollten vor dem Kauf die Geräteangaben der Hersteller miteinander vergleichen. Denn hier finden sich auch Informationen über die Geräuschemission, die von der Wärmepumpe ausgeht.

Grundwasser- und Erdwärmepumpen zählen zu den leisen Wärmepumpen, gefolgt von Luft-Wasser- und Luft-Luft-Wärmepumpen. Der Grund sind die Ventilatoren in ihrem Inneren.

Heizleistung

Je höher die Leistung der Wärmepumpe ist, desto lauter arbeitet sie.

Aufstellort

Schall wird an einer Wand oder einer Mauer reflektiert. Steht die Wärmepumpe also dicht an einer Mauer oder Hauswand, wird sie als lauter wahrgenommen als Modelle, die auf eine freie Fläche gerichtet sind.

Maximale Lautstärke bei Wärmepumpen

Wie laut die Wärmepumpe dabei sein darf, hängt von ihrem Standort ab:

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Im Idealfall sollte die Lautstärke direkt an der Wärmepumpe 50 bis 60 Dezibel (dB) betragen. Das bedeutet zugleich, dass in drei Metern Entfernung die Geräuschbelastung nur noch maximal 45 dB betragen darf. Drei Meter deshalb, weil die Wärmepumpe laut Bauordnung mindestens drei Meter von der Grundstücksgrenze zum Nachbarn entfernt stehen muss.

In einigen Bundesländern ist auch ein Abstand von 2,5 Metern ausreichend. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Kommune, welcher Abstand für Sie gilt, bevor Sie die Wärmepumpe aufbauen. Beachten Sie dabei auch die Angaben in TA Lärm.

Lautstärke im Vergleich

Gespräch: bis zu 60 dB
Kühlschrank: bis zu 50 dB
Vogelgezwitscher: bis zu 40 dB
Flüstern: 30 dB

Schallschutzmaßnahmen

Ist die Wärmepumpe zu laut, müssen Sie Schallschutzmaßnahmen ergreifen. Die einfachste Lösung ist eine Schallschutzhaube. Sie ist für wenige Euro im Fachhandel erhältlich. Eine weitere Maßnahme ist das Pflanzen von Sträuchern und Büschen, die den Schall etwas abfangen.

Auch der Standort und die Ausrichtung können verhindern, dass der Schall zu laut ist. So sollten Sie die Ventilatoren und damit auch die Luftschächte parallel zur Hauswand aufstellen. Zudem sollten die Luftschächte möglichst weit unten positioniert, also nicht auf einer Anhöhe oder gar einem Vordach oder Ähnlichem montiert werden.

Verwendete Quellen
  • viesmann.de
  • wegatech.de
  • gesetze-im-internet.de
  • wohnglueck.de
  • bussgeld-info.de/
  • bussgekldkatalog.org
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