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50.000 Euro Bußgeld: Offener Kamin darf nur "gelegentlich" genutzt werden


Bundes-Immissionsschutzverordnung
Offener Kamin darf nur "gelegentlich" genutzt werden

t-online, rw

Aktualisiert am 03.12.2023Lesedauer: 4 Min.
Offene Kamine darf man nicht jeden Tag nutzen.Vergrößern des BildesOffene Kamine darf man nicht jeden Tag nutzen. (Quelle: McPhoto/Ingo Schulz/imago-images-bilder)
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Ein offener Kamin ist etwas ganz Besonderes. Doch anders als Kamin- und Kachelöfen oder auch geschlossene Kamineinsätze darf man einen offenen Kamin nicht täglich nutzen.

Seit Anfang 2018 gilt für offene Kamine, Grundöfen und Badeöfen die 2. Stufe der Ersten Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV Stufe 2). Sie verbietet das Betreiben bestimmer Kamin- und Ofenarten in geschlossenen Räumen. "Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden", heißt es dort. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

"Bei dichter Bebauung kommt es vielfach zu erheblichen Belästigungen durch den Betrieb offener Kamine und deshalb zu Nachbarschaftsbelästigungen durch Rauch- und Geruchsemissionen", begründet die Schornsteinfeger-Innung Münster auf ihren Webseiten die Beschränkung. "Der Betrieb offener Kamine kann daher nicht ständig, sondern nur gelegentlich zugelassen werden."

Darüber hinaus entsteht durch den Betrieb eines offenen Kamins ein hoher CO2-Ausstoß, der sowohl für die Gesundheit, als auch für die Umwelt gefährlich ist. Es wird daher beim Betreiben einer derartigen Feuerstelle stets zwingend ein Abluftsystem mit einem entsprechendem Filter benötigt. Wenn Sie einen offenen Kamin haben, sollten Sie ihn entsprechend nachrüsten lassen. Andernfalls ist der Betrieb verboten und somit strafbar.

Wie oft man offene Kamine nutzen darf

Aber was heißt das überhaupt: gelegentlich? Wir haben bei Stephan Langer nachgefragt. "'Gelegentlich' ist ein unbestimmter Rechtsbegriff", erklärt der Sprecher des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks im Gespräch mit t-online.de. Eine genauere Begriffsbestimmung lasse sich aus der Verordnung selbst nicht ableiten.

Langer verweist aber auf einen Richterspruch des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz. Das habe schon 1991 entschieden, dass eine behördliche Anordnung, einen offenen Kamin an nicht mehr als acht Tagen pro Monat für fünf Stunden zu betreiben, nicht zu beanstanden sei (Az.: 7 B 10342/91). "Da es kein anders lautendes Urteil einer höheren oder gleich hohen Instanz gibt, orientieren wir uns daran bei unseren Beratungen", so der Schornsteinfeger. Zugleich schränkt er aber ein, dass sich das Urteil nur auf einen konkreten Einzelfall bezog. Je nach Bebauungsdichte könnten also auch noch weiter reichende oder großzügigere Nutzungsbeschränkungen rechtens sein.

Wird die nur "gelegentliche" Nutzung kontrolliert?

Es könne aber ohnehin nur schwer kontrolliert werden, wie oft genau man seinen Kamin nun nutzt, macht Langer deutlich. In der Regel seien es nachbarschaftliche Beschwerden, die auf einen zu häufigen Betrieb aufmerksam machten. "Im Monat erreicht mich im Schnitt etwa ein Anruf wegen Geruchsbelästigungen", berichtet Langer aus seiner Berufspraxis. "Wenn über einen Zeitraum von mehreren Wochen täglich Rauch aus dem Schornstein kommt und der Nachbar das durch Fotos dokumentiert hat, kann man sicherlich nicht mehr von einer gelegentlichen Nutzung sprechen."

Dann bekommt der Kaminbesitzer Besuch von seinem Schornsteinfeger. "Da fährt man hin, klärt auf und in der Regel sind die Betroffenen dann einsichtig." In 80 bis 90 Prozent der Fälle würden die Kaminnutzer einlenken und ihre Feuerstätte in Zukunft nur noch vorschriftsmäßig in Betrieb nehmen. Das ist auch besser. Denn bei anhaltenden Verstößen sieht die 1. BImSchV Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Dazu komme es laut Langer aber äußerst selten.

Auch unabhängig von etwaigen Nachbarbeschwerden könne dem Schornsteinfeger eine vorschriftswidrige Nutzung des Kamins auffallen. "Wenn sich ungewöhnlich viel Ruß im Schornstein abgesetzt hat, deutet das entweder auf eine falsche Bedienung, falschen Brennstoff oder eben eine zu häufige Nutzung hin", erklärt Langer. Dem gehe der Schornsteinfeger dann auf den Grund.

Offene Kamine heizen unwirtschaftlich und unsauber

Doch schon aus eigenem wirtschaftlichen Interesse sollte man einen Kamin nicht allzu oft nutzen. "Offene Kamine haben nur einen Wirkungsgrad um die 25 Prozent", so Langer. Zum Vergleich: Moderne Kaminöfen kommen auf knapp 90 Prozent. Wer wirklich täglich Holz verheizen wolle, sei deshalb mit einem Kamin- oder Kachelofen weitaus besser bedient. Bei täglicher Nutzung rentiere sich die Anschaffung wegen der geringeren Brennstoffkosten im Vergleich zum Heizen im offenen Kamin oft schon im ersten Jahr.

Außerdem weist der Experte auf die deutlich höheren Immissionswerte im Vergleich zu modernen Öfen hin. Neben den von vielen Menschen als unangenehm empfundenen Gerüchen belasten sie die Luft mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein. Nur deshalb, weil sie ohnehin nur gelegentlich betrieben werden dürfen, gäbe es für offene Kamine keine Emissionsgrenzwerte, erklärt Langer. Ansonsten schreibt die 1. BImSchV eine Umrüst- oder Austauschpflicht für alte Feuerstätten vor, welche bestimmte Kohlenmonoxid- und Feinstaubgrenzwerte nicht einhalten.

Auch Kamine mit Tür können unter die Vorschrift fallen

Unklarheiten gibt es gelegentlich darüber, ob eine Feuerstätte nun als offener oder als geschlossener Kamin gilt. "Manche Kunden sind ehrlich überrascht, wenn man ihnen erklärt, dass sie einen offenen Kamin betreiben", berichtet Langer. Die Beschränkung auf eine gelegentliche Nutzung kann nämlich auch für Kamine mit Tür gelten. Denn nur mit einer selbstschließenden Tür gilt eine Feuerstätte nicht mehr als offener Kamin und darf täglich betrieben werden,

Offenen Kamin mit einer Heizkassette umrüsten

Mit dem Einbau einer Heizkassette – auch Kaminkassette oder Warmluftkassette genannt – kann man einen offenen in einen geschlossenen Kamin umwandeln. Darauf weist der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) hin. Durch den Kamineinsatz erhöhe sich der Wirkungsgrad auf deutlich über 70 Prozent. Die Kaminkassette ist ein passgenau angefertigter Einsatz für den Heizraum, oft mit einer Glastür. Der Einsatz verhindert, dass ein Großteil der Wärme ungenutzt durch den Schornstein entweicht. Außerdem verbessert er die Luftzufuhr.

So umgebaut darf die Feuerstätte dann auch täglich betrieben werden, fällt allerdings auch unter die Immissionsvorschriften der 1. BImSchV. Die Umrüstung muss mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger abgesprochen werden, da der Schornstein der höheren thermischen Belastung gewachsen sein muss. Mit dem Einbau des neuen Kamineinsatzes sollte man einen erfahrenen Kamin- und Ofenbau-Fachbetrieb beauftragen.

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