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Lärmschutz: So wird es auf dem Balkon und der Terrasse leiser


Gespräche, Musik und Co. verringern
Einfacher Lärmschutz gegen laute Nachbarn


Aktualisiert am 21.06.2021Lesedauer: 3 Min.
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Entspannung: Auf der Terrasse oder dem Balkon möchten viele gerne die Ruhe der Umgebung genießen. (Quelle: patrickheagney/getty-images-bilder)

Sie wollen am Abend noch auf dem Balkon oder der Terrasse entspannen, doch die Ruhe wird durch die Gespräche oder die Musik Ihres Nachbarn gestört? Mit ein paar Tricks können Sie den Lärm von nebenan abschirmen.

Bei den sommerlichen Temperaturen sitzen viele gerne noch zu später Stunde auf dem Balkon oder im Garten. Doch nicht nur Sie genießen die lauen Nächte – auch Ihre Nachbarn halten sich vermehrt draußen auf. Häufig sind die Gespräche oder die Geräusche von nebenan allerdings so laut, dass an Entspannung kaum noch zu denken ist und viele nach drinnen flüchten. Das muss nicht sein. Denn mit ein paar Tricks können Sie den Lärmpegel, der auf Ihren Balkon oder in Ihren Garten dringt, mindern.

Lärmschutz für den Balkon und die Terrasse

Der Schallschutz für Ihren Balkon sollte möglichst viel Lärm abhalten, die Vorschriften bei der Balkonnutzung einhalten und optisch ansprechend sein. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die diese drei Punkte kombinieren:

Schutzmatten

Befestigen Sie Matten aus Schilfrohr oder Vinyl am Geländer des Balkons. Zusätzlich können Sie auch mehrere Bahnen links und rechts an der Balkonunterseite montieren. Achten Sie hierbei jedoch auf die Vorschriften in der Hausordnung. Denn die Fassade sollte nicht nachhaltig geschädigt werden.

Stellwände

Alternativ können Sie auch Stellwände aufstellen. Diese eignen sich sowohl für den Balkon als auch für den Garten. Achten Sie dabei darauf, dass die Stellwände ausreichend dick und nicht zu löchrig sind. Andernfalls kann der Lärm diesen Schallschutz durchdringen.

Positiv an dieser Lösung ist auch, dass die Stellwände nicht nur als Lärm- sondern auch als Sichtschutz dienen.

Verglasung

Durch die Abschirmung des Balkons oder des Gartens mit Schilfrohrmatten oder Stellwänden wird auch die Sonneneinstrahlung verringert. Damit Ihr Platz auf der Terrasse oder Ihrem Balkon nicht zu sehr abgedunkelt wird, können Sie anstelle von Matten auch Glas oder Plexiglas verwenden. Ein weiterer Vorteil neben der Helligkeit ist, dass Sie weiterhin ungestört den Blick ins Freie genießen können.

Der Nachteil des Lärmschutzes aus Glas ist, dass die Sonnenstrahlung nicht abgeschirmt wird. UVA-Strahlung kann hindurchdringen und der Haut schaden. Braun werden Sie hinter der Scheibe wiederum nicht. Wenn Sie Ihren Balkon oder Ihre Terrasse mit Glas oder Plexiglasscheiben vor Lärm schützen wollen, sollten Sie auf diese spezielle Sonnenschutzfolien kleben.

Pflanzen

Lebhafter und freundlicher ist eine Lärmabschirmung des Balkons oder der Terrasse mit Pflanzen. Diese können Sie rund um Ihre Sitzmöglichkeit anpflanzen – sowohl in Kübeln als auch in Blumenampeln oder an Rankwänden. Besonders Kletterpflanzen wie Efeu, Kapuzinerkresse, Rosen oder Wein sind gut. Wichtig ist auch hier, dass die Blätter schön dicht sind. Andernfalls kann der Lärm durch die kleinen Löcher in der begrünten Wand dringen.

Stoff

Auch bestimmte Stoffe können die Lärmbelästigung verringern. Sie werden sowohl um das Geländer als auch seitlich des Balkons montiert. Hier können Sie die Gewebebahnen wieder an der Unterseite des Balkons über Ihnen befestigen. Achten Sie bei der Montage darauf, die Bausubstanz nicht zu beschädigen. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen die Hausordnung vor. Alternativ können Sie mit dem speziellen Gewebe auch Stellwände bespannen. Durch diese Methode werden nicht nur Geräusche, sondern auch die Sonnenstrahlung abgeschirmt.

Auf der Terrasse können Sie zusätzlich eine Markise oder ein Sonnensegel montieren.

Tipp
Auch ein aufgespannter Schirm auf dem Balkon oder der Terrasse kann den Geräuschpegel von den Nachbarn etwas dämpfen.

Wie laut darf der Nachbar sein?

Sowohl im Garten als auch im Mietshaus und somit dem Balkon müssen die Ruhezeiten eingehalten werden. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr beziehungsweise 7 Uhr muss auch im Freien die Zimmerlautstärke eingehalten werden – sowohl bei Gesprächen als auch bei Musik. In einigen Hausordnungen gilt die Ruhezeit sogar bereits ab 20 Uhr.

Eine Definition, wie laut Zimmerlautstärke ist, gibt es jedoch nicht. Die Gesetze legen die Grenze unterschiedlich hoch oder niedrig aus. Das Landgericht Kleve hat die Grenze für Zimmerlautstärke auf 40 Dezibel (dB) tagsüber und 30 dB nachts gelegt (Az. 6 S 70/90). Flüstern verursacht einen Lärmpegel von durchschnittlich 30 dB, normale Gespräche bereits 60 dB.

Ist Ihr Nachbar nachts zu laut, können Sie ihn freundlich bitten, etwas leiser zu sein und Rücksicht zu nehmen. Mieter können zusätzlich ein Lärmprotokoll führen und es dem Vermieter entsprechend vorzeigen. Unter Umständen kann der laute Nachbar dann abgemahnt werden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Stiftung Warentest: Gut beraten im Nachbarschaftsrecht, ISBN: 978-3-7471-0326-5
  • MieterEngel
  • myhomebook
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