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Wie viel dB von Nachbarn darf in meine Wohnung dringen?


Lärm aus fremden Wohnungen
Wie laut dürfen Nachbarn sein?

Von t-online, jb

17.05.2025Lesedauer: 3 Min.
Lärmbelästigung durch ParkettbodenVergrößern des Bildes
Eine Frau läuft mit hohen Schuhen über einen Parkettboden: Trampelnde Nachbarn sind in Altbauwohnungen ein großes Problem. (Quelle: Daniel Naupold/Archivbild/dpa)
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Ob Musik, Kinder oder laute Gespräche – Nachbarschaftslärm ist Alltag. Doch ab wann ist es zu laut? Was Nachbarn dürfen – und was nicht.

Geräusche gehören zum Alltag dazu. Selbst in der eigenen Wohnung ist man vor ihnen nicht geschützt. Oftmals dringen Musik, Fernsehergeräusche oder auch Gespräche in die eigenen vier Wände – man ist dem Lärm dann quasi ausgeliefert. Vor allem in einem Mehrparteienhaus kann das dann schnell zu Ärger führen.

Doch auch wenn Geräusche nicht immer vermeidbar sind, gelten klare Regeln: So dürfen Nachbarn nicht beliebig laut sein. Sie müssen sich an Gesetze halten – andernfalls riskieren sie nicht nur Stress mit den Nachbarn oder vielleicht dem Mieter. Auch rechtliche Konsequenzen können drohen.

Gesetzliche Vorgaben

Die Einordnung, was Lärm und was Lautstärke sind, ist meist sehr subjektiv. Einige Menschen sind tolerant, andere sind sehr empfindlich. Es gibt daher Gesetze, die entsprechende Regeln vorschreiben:

  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)
  • rechtliche Vorgaben des Landes oder der Kommune
  • Hausordnung oder andere mietvertragliche Vereinbarungen

In diesen Gesetzen bildet die sogenannte Zimmerlautstärke eine entscheidende Grenze. Sie wird in Dezibel (dB) angegeben.

Was ist zu laut?

Laut Gesetz (§ 3 BauNVO) darf in reinen Wohngebieten der Schallpegel, also die Lautstärke um einen herum, tagsüber 50 Dezibel (dB(A)) nicht überschreiten. Ist hingegen Nachtruhe – diese gilt in der Regel von 22 bis 6 Uhr –, so liegt der Grenzwert bei nur noch 35 dB(A).

Wichtig zu wissen: Die Lautstärke und entsprechend die Grenze wird dabei immer dort gemessen, wo der Lärm ankommt, also im Raum des Empfängers/Betroffenen wie beispielsweise inmitten des Schlafzimmers, nicht an der Quelle.

Achtung

Zimmerlautstärke heißt nicht, dass es vollkommen still ist. Normale Wohngeräusche, wie die WC-Spülung oder leise Gespräche, sind erlaubt. Zumindest, solange sie auf das Notwendige beschränkt sind.

Was bedeutet das in der Praxis?

Für viele ist schwer vorstellbar, was 50 dB(A) in der Praxis wirklich bedeutet. Vergleichbar ist dieser Schwellenwert mit einer normalen Unterhaltung oder leiser Radiomusik. Bei einem Fernseher wird es hingegen kritischer. Denn bei normaler Lautstärke kann dieser schon 65 dB(A) erreichen – in einem reinen Wohngebiet ist das bereits zu viel. In Wohngebieten mit einem gewerblichen Anteil gelten tagsüber übrigens höhere Grenzwerte von bis zu 65 dB(A). Das heißt, dass hier auch der Fernseher theoretisch tolerierbar sein muss.

Einige Gerichte haben sogar entschieden, dass das Duschen oder Baden, Kinderlärm oder Hundegebell als Lärmbelästigung gelten.

Lärmbelästigung: Wann wird es kritisch?

Ist es tagsüber lauter als 55 dB(A) – oder nachts lauter als 35 dB(A), liegt eine Lärmbelästigung vor. Diese kann unter Umständen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (Details dazu erfahren Sie hier).

Die Lärmbelästigung liegt übrigens auch schon dann vor, wenn der Nachbar laut redet, trampelt oder wiederholt schreit. Die störende Geräuschkulisse kann also auch unregelmäßig erfolgen. Wichtig ist, dass der Lärm über einen längeren Zeitraum anhält.

Wichtig: Auch bauliche Gegebenheiten spielen eine Rolle. So sind Altbauten oft mit einer schlechten Schallisolierung ausgestattet. Das bedeutet, dass Geräusche leichter durch Wände und Decken dringen. In diesem Fall liegt nicht immer ein Fehlverhalten der Nachbarn vor, sondern eher eine problematische Bauweise. Hier ist sodann Geduld oder ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn gefragt.

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Anmerkung: In einem alleinstehenden Haus dürfen Sie natürlich nach 22 Uhr noch putzen. Dabei sollten Sie jedoch die Fenster und Türen geschlossen halten, damit die Geräusche (Lärm) nicht nach außen dringen.

So teuer ist ein Verstoß

Verstöße gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Was tun bei zu lauten Nachbarn?

Wird es regelmäßig zu laut, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Suchen Sie das direkte Gespräch mit dem Verursacher. Seien Sie dabei freundlich, aber bestimmt. Hat das Gespräch nichts gebracht, führen Sie ein Lärmprotokoll.
  2. Dokumentieren Sie den Zeitpunkt, die Dauer und die Art der Störung.
  3. Informieren Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung.
  4. Hat das Gespräch mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung keine Besserung ergeben, schalten Sie die Behörden, etwa das Ordnungsamt oder die Polizei bei nächtlichen Ruhestörungen

Lärmbelästigung müssen Sie nicht dulden. Wichtig ist, stets bedacht dagegen vorzugehen, um einen Nachbarschaftsstreit zu vermeiden.

Verwendete Quellen
  • ergo.de "Duschen nachts verboten?"
  • anwaltauskunft.de "Lärmbelästigung? Waschmaschinennutzung durch Mieter"
  • swr.de "Wie laut dürfen die Nachbarn sein?"

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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