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Tesla-Proteste in Grünheide: Baumhäuser dürfen bleiben


Sieg vor Gericht
Tesla-Proteste: Baumhäuser dürfen bleiben

Von dpa
16.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Blick am frühen Morgen auf das Tesla-Protestcamp: Es darf zunächst bleiben.Vergrößern des BildesBlick am frühen Morgen auf das Tesla-Protestcamp: Es darf zunächst bleiben. (Quelle: Jörg Carstensen/dpa)
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Elon Musks Tesla-Fabrik in Grünheide muss weiter mit dem Protest in den umliegenden Wäldern leben: Laut Oberverwaltungsgericht ist das Camp legitim.

Die Proteste gegen die Erweiterungspläne von Tesla in Grünheide dürfen vorerst weitergehen: Die Baumhäuser im Protestcamp müssen nicht abgebaut werden, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden hat. Damit dürfen die Aktivisten ihr Camp in der Nähe des einzigen europäischen Autowerks von Tesla-Chef Elon Musk vorerst weiterführen. Der Beschluss des OVG ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

Ursprünglich hatten die Polizei und andere Behörden neben dem Abbau der Baumhäuser ein striktes Betretungsverbot der Gebäude im gesamten Camp gefordert. Dies wies das Gericht nun zurück und erklärte, dass die Auflagen den grundrechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigen.

Gericht: Camp ist von Versammlungsfreiheit geschützt

Das Polizeipräsidium konnte seine Sicherheitsbedenken laut einem Sprecher des OVG "nicht ausreichend untermauern". Fehler beim Erlass der Auflagen wurden ebenfalls festgestellt.

Ausgangspunkt für diese Auseinandersetzung sind die Bestrebungen von Tesla, das Werksgelände inklusive Güterbahnhof zu erweitern. Seit Ende Februar besetzen Aktivisten deshalb einen Teil eines Landeswaldes nahe der Fabrik und errichteten dort Baumhäuser. Ihr Ziel ist es, eine Rodung des Waldstücks zu verhindern.

Erlaubnis reicht bis 20. Mai – doch Aktivisten wollen mehr

Die Initiative "Tesla stoppen" bezeichnete den Gerichtsentscheid als "großen Erfolg", der sich klar gegen das Vorgehen der Polizei stellt. In den vergangenen Monaten habe die Polizei immer wieder versucht, den legitimen Protest zu kriminalisieren und die Versammlungsfreiheit eingeschränkt, so eine Sprecherin der Initiative.

Trotz des Gerichtsbeschlusses ist die Zukunft des Camps noch ungewiss. Ob es nach dem 20. Mai weiterhin bestehen darf, wurde vom OVG nicht entschieden. Eine Verlängerung des Protests ist jedoch bereits beantragt worden.

Heute sollen in Grünheide über eine überarbeitete Version der Erweiterungspläne abgestimmt werden. Sollten diese angenommen werden, planen die Aktivisten ihren Protest fortzusetzen.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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