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DHL-Beschwerde: So können Sie sich bei DHL beschweren


Bei Problemen mit Paketen
So können Sie sich bei DHL beschweren

Von t-online, cch

Aktualisiert am 08.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Paketdienst: Paketboten dürfen eine Sendung nicht einfach vor die Tür legen – es sei denn, der Kunde hat diesen Ablageort ausgewählt. (Symbolbild)Vergrößern des BildesPaketdienst: Paketboten dürfen eine Sendung nicht einfach vor die Tür legen – es sei denn, der Kunde hat diesen Ablageort ausgewählt. (Symbolbild) (Quelle: Eibner/imago-images-bilder)
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Der Paketbote hat wieder nicht geklingelt oder das Paket ist beschädigt angekommen? Welche Möglichkeiten Sie nun haben, mit DHL in Kontakt zu treten.

Ein Paket ist während des Versands durch DHL beschädigt worden oder gar verloren gegangen, es liegt keine Benachrichtigungskarte im Briefkasten, obwohl das Paket schon längst in der Postfiliale auf Sie wartet, oder der Paketbote hat erst gar nicht bei Ihnen geklingelt – all das ist ärgerlich. Verbraucher, die diesem Ärger Luft machen wollen, können sich direkt an DHL wenden.

DHL-Beschwerde zum nationalen Paketversand: Telefonnummern und Formulare

Hierfür hat DHL eine Hotline eingerichtet. Sie können aber auch eine Nachricht über Whatsapp schreiben, um Hilfe zu Ihrem Paket zu erhalten.

DHL-Express-Versand und internationaler Versand: Beschwerdemöglichkeiten

Wurde das Paket, mit dem es Probleme gibt, über den DHL-Express-Versand verschickt, sollten sich Kunden über die Rufnummer 01806/3453001 (kostenpflichtig) an den Service wenden. Für den internationalen Paketversand ist eine Hotline unter 01806/3453003 (kostenpflichtig) eingerichtet.

Wo ist das Paket?

Wer nicht weiß, ob sein Paket bereits zugestellt worden ist oder wo, erhält auch Hilfe über diese Webseite: www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/sendungsverfolgung/wo-ist-mein-paket.html.

Wenn der Inhalt des Pakets fehlt: Schadensanzeige

Ist der Inhalt eines Pakets beschädigt oder fehlt er, können Kunden auch ein Formular zur Schadensanzeige ausfüllen. Sie finden es hier: https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/external/ks/pdf/dhl-schadensanzeige-0715.pdf

Beschwerde bei der Bundesnetzagentur

Die Paketdienstleister selbst sind für Beschwerden die ersten Ansprechpartner. Gibt es aber immer wieder Probleme mit Paketen und der Hinweis an das Paketunternehmen hat bisher keine Besserung gebracht, so können sich Verbraucher auch an den Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur wenden. Er fordert das Postunternehmen auf, bestehende Mängel zeitnah abzustellen und die gesetzlich vorgeschriebene Qualität dauerhaft zu gewährleisten.

Verbraucher können hierfür ihre Beschwerden über Postdienstleistungen per E-Mail an verbraucherservice-post@bnetza.de richten oder alternativ das ganz unten auf der Informationsseite verlinkte Formular ausfüllen (per Link erreichbar).

Auch bei einer Streitigkeit über die Haftung des Postunternehmens kann manchmal die Bundesnetzagentur mit einem Schlichtungsverfahren helfen. Wenden Sie sich hierzu an die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

Beschwerde bei der Verbraucherzentrale

Eine weitere Möglichkeit ist es, die negativen Erfahrungen mit DHL oder anderen Paketdiensten der Verbraucherzentrale mitzuteilen. Dafür gibt es das Informations- und Beschwerdeportal post-ärger.de. Eine individuelle Beratung erfolgt nach der Beschwerde aber nicht. Den Verbraucherschützern geht es eher darum, Fälle zu sammeln, die Verbraucherposition am Brief- und Paketmarkt zu analysieren und auf Dauer zu stärken.

Verwendete Quellen
  • Verbraucherzentrale NRW
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