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Deutsche Bahn verbietet Kiffen in Bahnhöfen nach Cannabis-Legalisierung


Hausordnung geändert
Bahn verbietet das Kiffen auf Bahnhöfen

Von dpa
20.04.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 0419967146Vergrößern des BildesKein dicker Rauch am Bahnsteig: Die Deutsche Bahn verbietet künftig das Kiffen auf sämtlichen Bahnhöfen. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON/imago)
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Durch die Cannabis-Legalisierung könnten Kiffer in Raucherbereichen von Bahnhöfen jetzt legal kiffen. Doch die Deutsche Bahn macht ihnen einen Strich durch die Rechnung.

Die Deutsche Bahn hat angekündigt, das Kiffen in ihren Bahnhöfen trotz der Legalisierung von Cannabis in Deutschland weiterhin zu verbieten. Hierzu soll die Hausordnung entsprechend geändert werden, wie eine Sprecherin der "Bild am Sonntag" erklärte.

"Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen", sagte die Sprecherin. Aus diesem Grund werde die Deutsche Bahn den Konsum von Cannabis in ihren Bahnhöfen generell untersagen.

Zigarette ja, Joint nein

Um dieses Verbot zu kommunizieren, möchte das Unternehmen ab der kommenden Woche Verbotsplakate an den Bahnhöfen anbringen. In den dafür gekennzeichneten Bereichen bleibt das Rauchen von Tabak allerdings weiterhin erlaubt.

Vom Verbot ausgenommen ist der medizinische Gebrauch von Cannabis, welcher bereits vor der Legalisierung gestattet war. Die Anpassung der Hausordnung soll innerhalb der nächsten vier Wochen erfolgen. Ab dem 1. Juni plant die Deutsche Bahn, Verstöße gegen das geplante Cannabis-Verbot konsequent zu verfolgen.

Seit dem 1. April gilt in Deutschland ein Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis. Dieses erlaubt den Besitz und kontrollierten Anbau zum privaten Gebrauch unter bestimmten Einschränkungen. Der Konsum im öffentlichen Raum ist nur beschränkt erlaubt – insbesondere in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen sowie in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Sportstätten ist er untersagt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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