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So verweiden Sie Strafzettel im Urlaub


Verkehrsregeln in Europa
So vermeiden Sie Strafzettel im Urlaub

SRT/Rainer Krause

26.06.2017Lesedauer: 4 Min.
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Strafzettel im Urlaub...und dann regnet es auch noch.Vergrößern des Bildes
Strafzettel im Urlaub...und dann regnet es auch noch. (Quelle: Karsten-T. Raab/SRT)

Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt oder sich vor Ort einen Mietwagen nimmt, der sollte sich über die Vorschriften am Ferienort informieren. Schon bei vermeintlich kleinen Verkehrssünden können sonst mehrere hundert Euro Strafe fällig sein.

Teure Schnellfahrten

Das gilt vor allem bei zu hohem Tempo. In Großbritannien kassieren die Polizisten bis zu knapp 3000 Euro bei Schnellfahrern ein. In Schweden werden schon ab 20 Kilometern mehr pro Stunde mindestens 270 Euro fällig, im skandinavischen Nachbarland Norwegen sogar ab 430 Euro aufwärts. Auch in Frankreich, Griechenland, Italien, den Niederlanden und der Schweiz liegen die Sätze teilweise weit über den deutschen Strafen. In Österreich gilt weiterhin die Besonderheit, dass Polizisten mit geschultem Amtsauge Geschwindigkeitsübertretungen von 30 Stundenkilometern schätzen dürfen und es keine einheitlich festgelegten Strafen für Schnellfahrer gibt.

Kinder müssen auf die Rücksitze

Reisen Kinder unter zwölf Jahren mit, sollten sie vorsichtshalber immer auf der Rücksitzbank Platz nehmen. Das ist in den meisten europäischen Ländern Vorschrift. Doch Vorsicht: In Großbritannien gilt das bis zum 15. Geburtstag. In Luxemburg muss man für einen Platz in der vorderen Reihe sogar volljährig sein, alle Jüngeren unter einer Körpergröße von 1,50 Meter müssen zusätzlich auf einem entsprechenden Kindersitz sitzen.

Fahren ab 17 nur in Österreich erlaubt

17 Jahre und schon mit Führerschein? Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden. Spätestens vor der Grenze muss der Begleiter ans Steuer. Eine Ausnahme gilt nur für Österreich. Dort darf man mit dem deutschen B 17-Führerschein in Begleitung fahren, ebenso wie österreichische L 17-Fahrer in Deutschland.

Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahranfänger

In Frankreich dürfen Anfänger in den ersten drei Jahren außerhalb von Ortschaften nur 80 statt 90 Stundenkilometer fahren. Auf Schnellstraßen werden sie auf 100 (statt 110) und auf Autobahnen auf 110 (statt 130) Stundenkilometer herunter gebremst. Auch in Italien gibt es die Dreijahresfrist mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung bei Schnellstraßen auf 90 statt 110 Stundenkilometer und bei Autobahnen auf 100 statt 130 Stundenkilometer. Strenger sind die Regeln in Kroatien. Wer jünger als 25 Jahre ist, der darf außerorts nur 80, auf Schnellstraßen 110 und auf Autobahnen 120 Stundenkilometer fahren.

Null Promille in Osteuropa

Für die begleiteten Fahrer gilt 0,0 Promille. Doch nicht nur für sie, sondern auch für alle Fahrer in der Slowakei, Tschechien, Ungarn, Rumänien und Estland. Und daran sollte man sich halten, sonst wird es unangenehm oder teuer. So gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss in Tschechien als Straftat mit bis zu einem Jahr Haft. Und in Spanien (0,5 Promille) kostet der Schluck zuviel 500 und mehr Euro, in Norwegen (0,2 Promille) bis zum 1,5-Fachen des Monatseinkommen, mindestens jedoch knapp 700 Euro. Das Gros der Länder hat den Grenzwert bei 0,4 bis 0,5 Promille festgelegt. Nur Malta und Großbritannien sind beim Alkoholkonsum großzügiger, dort sind bis zu 0,8 Promille erlaubt.

Reservekanister verboten

Haben Sie einen Kanister mit Reservekraftstoff? Dann muss er bei Reisen nach Bulgarien, Griechenland, Kroatien und Italien zu Hause bleiben. Gleiches gilt, wenn man in Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden, Malta, Irland und Großbritannien eine Autofähre nutzen will.

Lichtpflicht auch am Tag

Schwierigkeiten bekommen Lichtmuffel außerhalb Deutschlands. Lichtpflicht auch am Tag für Autos und Motorräder gilt in Bulgarien (1.11. bis 1.3.), Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland (nur Motorräder), Italien (Motorräder, für Autos außerhalb der Ortschaften), Kroatien, Norwegen, Polen, Portugal (nur Motorräder), Rumänien (Motorräder, für Autos außerhalb der Ortschaften), Schweden, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn (außerhalb der Ortschaften) und in der Schweiz, dort jedoch nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 1970 erstmals zugelassen worden sind. In Frankreich ist Abblendlicht bei Regen und Schneefällen sowie in Tunnels und in Galerien vorgeschrieben. Außerdem gibt es noch ein paar Spezialregelungen. So darf man in Polen bei Dunkelheit nur mit Standlicht parken, in Schweden sind eingeschaltete Nebelschlussleuchten nicht erlaubt, und in Großbritannien und Irland muss bei Scheinwerfern mit asymmetrischem Licht der entsprechende Sektor abgeklebt werden.

Handy am Steuer kommt teuer

100 Euro sind bei Handy-Telefonaten ohne Freisprecheinrichtung nun in Deutschland fällig. Auch in anderen Ländern wird das Handy am Ohr des Fahrers schärfer geahndet. Die Niederlande hat das Bußgeld auf 230 Euro erhöht, und Italien greift drastisch durch. Im Land des "telefonino" droht neuerdings eine Strafe von 161 bis zu 648 Euro und zusätzlich der Führerscheinentzug für bis zu zwei Monate. In Frankreich werden 135 Euro fällig, in der Schweiz 100 Franken, in Österreich ab 50 Euro, in Polen bis zu 50 Euro, in Spanien um 90 Euro.

Anschnallpflicht für Hunde und andere Sonderregeln

Hilfsbereitschaft kann in Spanien teuer werden. Dort ist das Abschleppen durch Privatfahrzeuge verboten, das Bußgeld beträgt knapp 100 Euro bis zu rund 600 Euro bei Verkehrsgefährdung. Außerdem gilt in Spanien die Anschnallpflicht auch für mitfahrende Hunde, und nach hinten überstehende Ladungen (max. 10 Prozent) müssen bei PKWs mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (50 x 50 cm)gekennzeichnet werden. In Italien muss die Warntafel schräg gestreift sein und an der hinten überstehenden Ladung angebracht werden, wenn sie weiter als 30 Prozent der Fahrzeuglänge hinausragt. Außerdem sind dort vom 16. Mai bis 14. Oktober keine Winterreifen erlaubt, die für Geschwindigkeiten unterhalb der Höchstgeschwindigkeit des Autos ausgelegt sind. In Kroatien und Tschechien gehört ein Set Reservelampen ins Handschuhfach. Für Österreich rät der ADAC die nicht genutzte abnehmbare Anhängerkupplung abzunehmen, um Beanstandungen und Bußen zu vermeiden.

Warnweste für alle Insassen

Die Warnweste ist auch in Deutschland Pflicht. Ausgenommen sind Motorräder und Wohnmobile. Sie soll griffbereit sein und bei Notfällen außerhalb des Fahrzeugs getragen werden. Ähnliches gilt in 16 weiteren europäischen Ländern. Doch Achtung: In Bulgarien, Frankreich, Italien, Tschechien und Ungarn reicht eine Weste nicht aus, im Auto muss für jeden Insassen eine Weste bereit liegen!

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