t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschland

Impfgipfel: Alle Hausärzte sollen ab Ostern gegen Corona impfen


Hausärzte, Grenzregionen
Das haben Bund und Länder beim Impfgipfel beschlossen

Von t-online
Aktualisiert am 19.03.2021Lesedauer: 3 Min.
Pressetermin in einer Hausarztpraxis in Sachsen: Ab der Woche nach Ostern werden die Praxen in Deutschland flächendeckend in die Impfkampagne einbezogen.Vergrößern des BildesPressetermin in einer Hausarztpraxis in Sachsen: Ab der Woche nach Ostern werden die Praxen in Deutschland flächendeckend in die Impfkampagne einbezogen. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Wie geht es weiter mit dem Impfen gegen das Coronavirus in Deutschland? Dazu haben Bund und Länder bei einem "Impfgipfel" beraten. Was die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten verabredeten.

Bund und Länder haben am Freitag über die Impfstrategie in Deutschland beraten. Beschlossen wurde, dass die Hausärzte flächendeckend ab der Woche nach Ostern in die Kampagne eingebunden werden. Außerdem bekommen Bundesländer mit hohen Infektionszahlen in den Grenzregionen zusätzliche Lieferungen. Worauf sich Kanzlerin Angela Merkel und die 16 Ministerpräsidenten geeinigt haben – ein Überblick.

  • Alle Hausärzte sollen ab dem 5. April impfen: Die Hausärzte in Deutschland sollen unmittelbar nach Ostern routinemäßig in die Schutzimpfungen gegen das Coronavirus einsteigen. Alle 50.000 Arztpraxen sollen dann mit Impfstoff versorgt werden. Allerdings stehen in der ersten Woche dafür nur rund eine Million Dosen zur Verfügung, wie aus dem Beschlusspapier der Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Länderregierungschefs vom Freitag hervorgeht. Pro Woche wird jede Praxis zunächst circa 20 Impfdosen erhalten.
  • Grenzregionen erhalten mehr Impfstoff: Das Saarland, Bayern, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen erhalten als Grenzregionen zusätzliche Mengen Impfstoff, haben Bund und Länder beschlossen. Hintergrund ist die starke Verbreitung der südafrikanischen Virusvariante in der französischen Region Moselle, aber auch die hohe Inzidenz in Tschechien. Das Saarland erhält 80.000 zusätzliche Dosen und Rheinland-Pfalz 20.000 aus einer Zusatzlieferung von Biontech/Pfizer. Die Länder Bayern und Sachsen bekommen jeweils 100.000 Extra-Dosen, Thüringen 30.000.
  • Mehr Impfstoff von Biontech: Deutschland erhält aus einer zusätzlichen Biontech-Lieferung an die EU über 580.000 Dosen, von denen 330.000 Einheiten wie genannt an die Grenzregionen verteilt werden. 250.000 zusätzliche Impfdosen kommen in das Kontingent für die Hausärzte, damit zum Impfstart in den Praxen mindestens eine Million Impfdosen zur Verfügung stehen.
  • Ärzte sollen vulnerable Patienten zuerst einladen: Für die Impfungen in den Praxen gilt wie in den Impfzentren auch die Priorisierung gemäß der Impfverordnung. "Zu Beginn sind die Arztpraxen aufgefordert, schwerpunktmäßig immobile Patientinnen und Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen, die mit einem hohen Risiko im Falle einer Sars-CoV-2-Infektion verbunden sind, zu impfen", heißt es im Beschluss. Da die Liefermengen zu Beginn noch begrenzt sind, empfehlen Bund und Länder, dass zunächst die Ärzte ihre besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten gezielt einladen.
  • Die Impfstoffmengen sollen perspektivisch anwachsen: Den Arztpraxen sollen in der Woche nach Ostern knapp eine Million Dosen zur Verfügung stehen. In der Woche ab dem 12. April sollen es dann 1,2 Millionen sein, ab dem 19. April knapp über eine Million und ab dem 26. April dann 3,2 Millionen Impfdosen.
  • Impfzentren bleiben in Betrieb: Bund und Länder bleiben dabei, dass die Impfzentren künftig mit 2,25 Millionen Impfdosen wöchentlich rechnen können, wie dies die Gesundheitsminister zuvor vereinbart hatten.
  • Nicht in allen Ländern sollen Ärzte das Impfen starten müssen: Einzelne Länder können bis Montag beim Bundesgesundheitsministerium ein "Opt-out" erklären. Das bedeutet, sie können anmelden, wenn sie im April noch nicht an der routinemäßigen Impfung in den Arztpraxen teilnehmen wollen. Die Apotheken werden dann nicht vom Großhandel mit Impfstoffen für die Arztpraxen versorgt und die entsprechenden Länder erhalten weiter gemäß ihres Bevölkerungsanteils die Lieferungen.
  • Bund und Länder sollen Lieferketten sicherstellen: Gesundheitsminister Jens Spahn und die Gesundheitsministerkonferenz werden aufgerufen, den Dokumentationsaufwand in den Arztpraxen möglichst gering zu halten. Zugleich sollen sie sicherstellen, dass Arztpraxen über den
    Großhandel und die Apotheken anteilig gerecht versorgt werden und auch ausreichend Impfzubehör zur Verfügung steht.
Verwendete Quellen
  • Beschluss des Impfgipfels von Bund und Ländern
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website