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Corona-Gipfel: 2G-plus-Regeln für Gastronomie – Sachsen-Anhalt macht nicht mit


Nach Corona-Gipfel
2G-plus-Regel für Gastronomie: Sachsen-Anhalt macht nicht mit

Von dpa, pdi

Aktualisiert am 07.01.2022Lesedauer: 3 Min.
Bund und Länder haben sich auf dem Corona-Gipfel auf eine bundesweite 2G-plus-Regelung geeinigt: Doch einige Bundesländer sind skeptisch.Vergrößern des BildesBund und Länder haben sich auf dem Corona-Gipfel auf eine bundesweite 2G-plus-Regelung geeinigt: Doch einige Bundesländer sind skeptisch. (Quelle: dpa-bilder)
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Kurz nach dem Corona-Gipfel droht Deutschland nun wieder ein Flickenteppich bei den Maßnahmen. So will Sachsen-Anhalt die 2G-plus-Regeln für die Gastronomie nicht umsetzen – auch Bayern ist skeptisch.

Nach den Beratungen von Bund und Ländern soll die 2G-plus-Regel für Restaurants, Cafés und Kneipen in Sachsen-Anhalt vorerst nicht umgesetzt werden. Das Bundesland bleibt zunächst bei seinen derzeit geltenden Corona-Maßnahmen.

In Sachsen-Anhalt gebe es anders als in anderen Bundesländern fast nur die Delta-Variante des Coronavirus, deshalb seien neue Maßnahmen zunächst nicht nötig, sagte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) am Freitag in Magdeburg nach der Bund-Länder-Konferenz. "Es ist unsere Aufgabe, differenzierte Lösungen zu finden." Jeder finde seine eigene Taktung.


Gäste in der Gastronomie müssten geimpft oder genesen sein, es bleibe bei der 2G-Regelung, sagte Haseloff. Die derzeit geltende Landesverordnung solle wie geplant bis zum 18. Januar in Kraft bleiben. Der Regierungschef und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sagten, Sachsen-Anhalt bleibe dabei, dass Geboosterte bei 2G plus einen negativen Test vorweisen müssen. In anderen Ländern sind Geimpfte und Genesene nach einer Auffrischungsimpfung von der Testpflicht befreit.

Bundesregierung und Länderregierungschefs einigten sich darauf, dass künftig bundesweit und unabhängig von den Infektionszahlen eine 2G-plus-Regel gelten soll. Geimpfte und Genesene müssen dann einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen. Nicht alle Länder wollen dabei mitmachen.

Bayern skeptisch wegen 2G-plus-Regel für Gastronomie

Auch in Bayern ist über die Umsetzung noch nicht entschieden. "Ich habe den Gesundheitsminister gebeten zu prüfen, ob das aus unserer Sicht wirklich notwendig ist. Wir sind da sehr, sehr zurückhaltend und skeptisch. Wir haben dazu heute auch eine Erklärung gemacht, wir werden es am nächsten Dienstag dann abschließend entscheidend", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Freitag nach den Beratungen vor Journalisten in München.

Söder betonte, Bayern habe daher im Beschluss eine Protokollerklärung abgegeben, wonach der Beschluss "in weiten Teilen hinter der bereits geltenden bayerischen Rechtslage" zurückbleibe. Weitere Verschärfungen – wie eine inzidenzunabhängige 2G-plus-Regel in der gesamten Gastronomie – müssten erst auf Basis einer möglichst gesicherten wissenschaftlichen Expertise geprüft werden.

In Bayern sind Schankwirtschaften und Discos anders als in anderen Bundesländern derzeit geschlossen, zudem muss die Gastronomie im Freistaat in regionalen Hotspots ebenfalls ihre Pforten schließen. Der nun gefasst Beschluss sieht vor, dass Geimpfte und Genesene einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen müssen, um Zutritt zu bekommen.

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"Da gibt es natürlich Sorgen"

Es sei wichtig, die Gesellschaft bei den Maßnahmen mitzunehmen, sagte Söder. Da die Experten in der Konferenz nicht alle Fragen hätten ausreichend beantworten können, seien leider Fragen offen geblieben. Auch bemängelte Söder, dass es bei der Konferenz keine Mehrheit für eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht gegeben habe. Diese seien nach Ansicht der Wissenschaft weiter der beste Schutz auch gegen Omikron.

Kritisch bemerkte Söder auch, dass die Impfpflichtdebatte auf der Stelle trete und es zunächst nur im Bundestag eine "Orientierungsdebatte" geben solle. Auch fehle aus seiner Sicht eine klare Aussage zum Pflegebonus, der aus bayerischer Sicht "großzügig bezahlt werden muss. An alle, die in der Pflege beschäftigt sind". Ferner brauche die Überbrückungshilfe IV eine bessere Ausstattung, insbesondere was den Eigenkapital-Zuschuss und die sogenannten Fixkosten betreffe.

Mit Blick auf die Schulen und Kitas betonte Söder, dass diese nach den Empfehlungen der Kultusministerkonferenz am Montag wie geplant in Präsenz starten könnten: "Da gibt es natürlich Sorgen und ich habe auch Verständnis für die Sorge von Eltern und Lehrern um die Gefahren, die da existieren. Aber umgekehrt ist es die große Herausforderung, Schule zu gewährleisten, Betreuung zu ermöglichen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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