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Ärztevertreter widersprechen Bund bei Maskenpflicht


In Innenräumen nötig
Ärztevertreter widersprechen Bund bei Maskenpflicht

Von afp
Aktualisiert am 12.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau mit Maske bezahlt in einem Supermarkt (Symbolbild): Ärztevertreter wollen die Maskenpflicht beibehalten.Vergrößern des BildesEine Frau mit Maske bezahlt in einem Supermarkt (Symbolbild): Ärztevertreter wollen die Maskenpflicht beibehalten. (Quelle: Rolf Poss/imago-images-bilder)
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Ärztevertreter sprechen sich für eine Beibehaltung der Maskenpflicht aus. Damit stellen sich gegen die Bundesregierung, die ein Ende für den 20. März plant. Auch vor Gericht sind Masken umstritten.

Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen fordern Ärztevertreter eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen über den 20. März hinaus. "Das Tragen von Masken ist eine erprobte und einfache Schutzmaßnahme. Es wäre ein Fehler, dieses Mittel ohne Not aus der Hand zu geben", sagte der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi), Gernot Marx, der Funke Mediengruppe (Samstagsausgabe).

Eine Maske ermögliche es, sich und andere effektiv gegen eine Infektion schützen. "Die Länder sollten deswegen in jedem Fall auch nach dem 20. März die Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen beibehalten", sagte Marx. "Dort, wo viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, sollte das Tragen von Masken selbstverständlich sein. Selbst dort, wo es nicht vorgeschrieben ist, empfehlen wir jedem, eine Maske zu tragen."

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Hohe Infektionszahlen als Begründung

Auch die Amtsärzte fordern die Beibehaltung der Maskenpflicht. "Solange die Infektionszahlen so hoch sind wie aktuell, sollten wir an wichtigen Schutzmaßnahmen festhalten", sagte die Vizevorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Elke Bruns-Philipps, den Funke-Zeitungen. "Dazu gehören Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen, vor allem aber auch das Tragen von Masken überall dort, wo man keine Abstände halten kann."

Bruns-Philipps rief die Länder auf, vorerst an der Maskenpflicht nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern "auch im Einzelhandel, in Behörden oder öffentlichen Einrichtungen" festzuhalten.

Furcht vor einem Flickenteppich an Regeln

Mehrere Bundesländer hatten den Regierungsentwurf kritisiert. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sprach von einem entstehenden Flickenteppich an Regeln. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Samstag): "Sollte das Gesetz so kommen, manövrieren wir in einer sehr kritischen Phase der Pandemie in eine politische Handlungsunfähigkeit." Die Basisschutzmaßnahmen seien unzureichend und durch handwerkliche Fehler im Gesetzentwurf sei es den Ländern nicht möglich, zeitnah eigene Regelungen zu finden.

Der "Augsburger Allgemeinen" (Samstag) sagte Holetschek: "Der Bund muss wirklich nachbessern und sollte die Maßnahmen bundesweit noch einmal um zwei oder drei Monate verlängern und die Verantwortung jetzt nicht an die Länder abwälzen, während sich die Infektionslage verschlimmert."

Gericht kippt Maskenpflicht in Bars

Nach einem Entwurf der Ampel-Koalition soll nach dem 20. März eine Maskenpflicht nur noch in Pflegeheimen, Kliniken und im öffentlichen Nahverkehr sowie im Fernverkehr gelten. Sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen, können die Länder demnach auch per Parlamentsbeschluss strengere Regeln, etwa weitreichende Maskenpflichten, einführen.

Die Maskenpflicht in Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars in Niedersachsen ist vom Oberverwaltungsgericht (OVG) vorläufig außer Vollzug gesetzt worden. Das teilte das Gericht am Freitag in Lüneburg mit. Die Betreiberin einer Diskothek in Osnabrück habe sich gegen diese Regelung gewandt. Das Gericht habe entschieden, dass die Regelungen keine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne des Infektionsschutzgesetzes seien und zudem nicht angemessen. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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